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   OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17   

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https://dejure.org/2017,54358
OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17 (https://dejure.org/2017,54358)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.12.2017 - 9 W 18/17 (https://dejure.org/2017,54358)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 9 W 18/17 (https://dejure.org/2017,54358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters aufgrund eines nach Aufnahme des Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters aufgrund eines nach Aufnahme des Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleichs

  • rechtsportal.de

    InsO § 180 Abs. 2
    Umfang der Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters aufgrund eines nach Aufnahme des Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Eine Aufteilung der Kosten danach, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wird vom Bundesgerichtshof jedenfalls innerhalb derselben Instanz abgelehnt, der Erstattungsgläubiger soll seine Kosten vielmehr insgesamt als Masseforderung geltend machen können (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773 Rn. 15; vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NJW-RR 2007, 397 Rn. 6; vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10).

    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH, Beschluss vom 28. September 2006, aaO, Rn. 11; BAG, ZIP 2015, 1181 Rn. 10; OLG Koblenz, ZIP 2009, 783, 784).

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Eine Aufteilung der Kosten danach, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wird vom Bundesgerichtshof jedenfalls innerhalb derselben Instanz abgelehnt, der Erstattungsgläubiger soll seine Kosten vielmehr insgesamt als Masseforderung geltend machen können (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773 Rn. 15; vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NJW-RR 2007, 397 Rn. 6; vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10).
  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13

    Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Eine Aufteilung der Kosten danach, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wird vom Bundesgerichtshof jedenfalls innerhalb derselben Instanz abgelehnt, der Erstattungsgläubiger soll seine Kosten vielmehr insgesamt als Masseforderung geltend machen können (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773 Rn. 15; vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NJW-RR 2007, 397 Rn. 6; vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10).
  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH, Beschluss vom 28. September 2006, aaO, Rn. 11; BAG, ZIP 2015, 1181 Rn. 10; OLG Koblenz, ZIP 2009, 783, 784).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits nach Aufnahme in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Eine Aufteilung der Kosten danach, ob sie vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wird vom Bundesgerichtshof jedenfalls innerhalb derselben Instanz abgelehnt, der Erstattungsgläubiger soll seine Kosten vielmehr insgesamt als Masseforderung geltend machen können (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773 Rn. 15; vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NJW-RR 2007, 397 Rn. 6; vom 20. März 2008 - IX ZB 68/06, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2016 - II ZR 364/13, ZIP 2016, 1490 Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 12.06.2008 - 14 W 371/08

    Ausgleich von Gerichtskosten aus der Insolvenzmasse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH, Beschluss vom 28. September 2006, aaO, Rn. 11; BAG, ZIP 2015, 1181 Rn. 10; OLG Koblenz, ZIP 2009, 783, 784).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 9 W 21/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auslegung einer in einem Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2017 - 9 W 18/17
    Auch eine - im Kostenfestsetzungsverfahren ohnehin nur in engen Grenzen zulässige (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2016 - 9 W 21/16, RVGreport 2017, 309 mwN) - Auslegung der Kostenregelung führt zu keinem anderen Ergebnis.
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