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   OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07   

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OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07 (https://dejure.org/2009,13931)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.2009 - 9 UF 26/07 (https://dejure.org/2009,13931)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 9 UF 26/07 (https://dejure.org/2009,13931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des Wohnvorteils

  • Judicialis

    BGB § 556 Abs. 1; ; BetrKV § 1; ; BetrKV § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 1; BetrKV § 1; BetrKV § 2
    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des Wohnvorteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abzug verbrauchsunabhängiger Kosten vom Wohnvorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Ist -wie hier - eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, sind solche Ausnahmen von der grundsätzlichen Berücksichtigung des vollen Mietwerts nicht mehr gerechtfertigt (BGH, FamRZ 2008, 963).

    Nach der - geänderten - Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 27. Mai 2009, XII ZR 78/08 = FamRZ 2009, 1300), durch die hinsichtlich der abzugsfähigen Kosten die Unterscheidung von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Nebenkosten aufgegeben worden ist (so zuletzt noch BGH, Urt. v. 5. März 2008, XII ZR 22/06, Urt. v. 28. März 2007, XII ZR 21/05, FamRZ 2008, 963 und FamRZ 2007, 879), können vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann vom Wohnvorteil angezogen werden, wenn es sich nicht um umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV handelt.

    Der Tilgungsanteil auf bestehende Kreditraten ist nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, indes dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstandes ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist (BGH, Urt. v. 5.März 2008, XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; BGH, FamRZ 2007, 879).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 11. Mai 2005, XII ZR 211/02, FamRZ 2005, 1817; Urt. v. 5. März 2008, aaO) ist sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich zuzubilligen, in Anlehnung an den Höchstförderungssatz der sogenannten "Riester-Rente" einen Betrag von bis zu 4 % Betrag ihrer jeweiligen Gesamtbruttoeinkommen des Vorjahres für eine über - die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen.

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Dass der Unterhaltsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht wird, ist ohne Bedeutung (BGH, FamRZ 2005, 1817).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 11. Mai 2005, XII ZR 211/02, FamRZ 2005, 1817; Urt. v. 5. März 2008, aaO) ist sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich zuzubilligen, in Anlehnung an den Höchstförderungssatz der sogenannten "Riester-Rente" einen Betrag von bis zu 4 % Betrag ihrer jeweiligen Gesamtbruttoeinkommen des Vorjahres für eine über - die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen.

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Einzubeziehen ist deshalb auch ein solches Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung erzielen kann und das gleichsam als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes seiner bisherigen Tätigkeit (Haushaltsführung, Kindererziehung) angesehen werden kann (Wendl/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 4, Rz.125 ff/ 179 ff/ 276 ff; grundlegend BGH, Urt. v. 13. Juni 2001, XII ZR 343/99, FamRZ 2001, 986; BGH, FamRZ 2008, 968).

    Dies gilt indes nicht, wenn die Einkommenseinbuße auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit beruht oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Unterhaltspflichtigen veranlasst ist und von diesem durch zumutbare Sorge hätte aufgefangen werden können (BGH, FamRZ 2008, 968).

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Nach der - geänderten - Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 27. Mai 2009, XII ZR 78/08 = FamRZ 2009, 1300), durch die hinsichtlich der abzugsfähigen Kosten die Unterscheidung von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Nebenkosten aufgegeben worden ist (so zuletzt noch BGH, Urt. v. 5. März 2008, XII ZR 22/06, Urt. v. 28. März 2007, XII ZR 21/05, FamRZ 2008, 963 und FamRZ 2007, 879), können vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann vom Wohnvorteil angezogen werden, wenn es sich nicht um umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV handelt.

    Der Tilgungsanteil auf bestehende Kreditraten ist nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, indes dann nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstandes ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist (BGH, Urt. v. 5.März 2008, XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; BGH, FamRZ 2007, 879).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Nach der - geänderten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27.5.2009 - XII ZR 78/08 = FamRZ 2009, 1300) können vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann vom Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV handelt.

    Nach der - geänderten - Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 27. Mai 2009, XII ZR 78/08 = FamRZ 2009, 1300), durch die hinsichtlich der abzugsfähigen Kosten die Unterscheidung von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Nebenkosten aufgegeben worden ist (so zuletzt noch BGH, Urt. v. 5. März 2008, XII ZR 22/06, Urt. v. 28. März 2007, XII ZR 21/05, FamRZ 2008, 963 und FamRZ 2007, 879), können vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten grundsätzlich nur dann vom Wohnvorteil angezogen werden, wenn es sich nicht um umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV handelt.

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Gleiches gilt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute mit hinreichender Sicherheit erst nach Verkündung des den Unterhalt erstmals festsetzenden Urteils entflochten sind (vgl. BGH, FamRZ 2007, 793 ff., Rz. 60 f.).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Einzubeziehen ist deshalb auch ein solches Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung erzielen kann und das gleichsam als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes seiner bisherigen Tätigkeit (Haushaltsführung, Kindererziehung) angesehen werden kann (Wendl/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 4, Rz.125 ff/ 179 ff/ 276 ff; grundlegend BGH, Urt. v. 13. Juni 2001, XII ZR 343/99, FamRZ 2001, 986; BGH, FamRZ 2008, 968).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Anerkanntermaßen handelt es sich bei den Positionen Grundsteuer und Gebäudeversicherung um auf den Mieter umlagefähige Kosten (BGH, aaO; OLG Hamm, FamRZ 2003, 460; OLG Brandenburg, NJW 2008, 2268; Wendl/Staudigl/Gerhardt, aaO, § 1, Rz. 337, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2008 - 10 UF 124/07

    Unterhalt - Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Apothekers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    In einem solchen Verfahren wären dann die bei der Antragsgegnerin eingetretenen ehebedingten Nachteile im Einzelnen festzustellen (vgl. OLGR Brandenburg 2008, 989).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
    Gleiches gilt für die erstmals im Berufungsrechtszug zur Anrechnung gestellte Position Gebühren für Niederschlagswasser in Höhe von monatlich 11, 11 EUR (Bl. 189 d.A.) (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 604; LG Berlin, Grundeigentum 2003, 1159).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06

    Einschränkung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpfichteten durch

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

  • OLG Oldenburg, 03.03.2008 - 11 UF 53/07

    Leistungsdynamik von Anrechten aus einer betrieblichen Altersversorgung;

  • OLG Zweibrücken, 08.09.2006 - 2 UF 129/06

    Versorgungsausgleich: Anordnung einer Beitragszahlung

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen

  • OLG Köln, 18.06.2002 - 4 UF 20/01

    Anrechnung von Reisekostenerstattung und Einkommenseinbußen durch Altersteilzeit

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 6 UF 115/05

    Keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Wahl der Altersteilzeit

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 1 UF 92/00

    Unterhalt für die Vergangenheit - Jahresfrist vor Anhängigkeit

  • OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01

    Widerruf eines Anerkenntnisses bei nachträglichem Eintritt der Voraussetzungen

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

  • OLG Saarbrücken, 19.10.1989 - 6 UF 12/88
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Der Abzug jedenfalls der in dem angefochtenen Urteil berücksichtigten umlagefähigen Betriebskosten vom Wohnwert kann in Ansehung der insoweit geänderten höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 9 UF 26/07 -, m.w.N.) allerdings keinen Bestand haben; ob die Beklagte mit den zweitinstanzlich zur Verrechnung gestellten sonstigen Abzugsposten durchdringen kann, bedarf indes keiner abschließenden Entscheidung, weil dem Rechtsmittel des Klägers auch ohnedies ein Erfolg versagt bleibt.
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