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   OLG Saarbrücken, 23.05.2019 - 5 W 25/19   

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OLG Saarbrücken, 23.05.2019 - 5 W 25/19 (https://dejure.org/2019,20199)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.05.2019 - 5 W 25/19 (https://dejure.org/2019,20199)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 5 W 25/19 (https://dejure.org/2019,20199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    EuErbVO Artt. 1 Abs. 2 lit. k, 69; GBO §§ 22, 35
    Grundbuchberichtigung nach Vorlage eines ENZ; Eintragung des Eigentumsübergangs aufgrund eines Vindikationslegats nach ausländischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3530
  • FGPrax 2019, 169
  • FamRZ 2019, 1569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.10.2017 - C-218/16

    Kubicka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2019 - 5 W 25/19
    Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-218/16, NJW 2017, 3767) ist das Grundbuchamt nicht mehr berechtigt, einem nachgewiesenen Vindikationslegat nach französischem Recht seine dingliche Wirkung abzusprechen.(Rn.7).

    Durch die Entscheidung des EuGH (NJW 2017, 3767 - Kubicka; vgl. auch Weber DNotZ 2018, 16; Dorth ZEV 2018, 11; Wilsch ZfIR 2018, 253; Leitzen ZEV 2018, 311) steht demgegenüber fest, dass die EuErbVO so zu verstehen ist, dass das Vindikationslegat volle Wirksamkeit nach dem Erbstatut auch in denjenigen Rechtsordnungen entfaltet, die nur das schuldrechtlich wirkende Vermächtnis kennen.

  • OLG München, 10.02.2020 - 34 Wx 357/17

    Kein Nachweis von Miteigentum an einem Grundstück mit Europäischem

    Übergangsmodalitäten werden aber von Art. 1 Abs. 2 lit. k) EuErbVO nicht erfasst (OLG Saarbrücken FGPrax 2019, 169; Pawlytta/Pfeiffer Art. 1 EuErbVO Rn. 108).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 2 Wx 342/19
    Bei einem Vindikationslegat, das in einem Europäischen Nachlasszeugnis zu verlautbaren ist (Art. 68 lit. m EuErbVO), kann als Nachweis zur Berichtigung des Grundbuchs dieses Zeugnis vorgelegt werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 W 25/19 -, juris).
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