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   OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19   

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OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19 (https://dejure.org/2019,41706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.10.2019 - 5 U 19/19 (https://dejure.org/2019,41706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 5 U 19/19 (https://dejure.org/2019,41706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Leistungspflicht trotz verspäteter Anzeige Versicherungsfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 3 S. 1; VVG § 28 Abs. 2 S. 2; VVG § 30 Abs. 1 S. 1; VVG § 192 Abs. 1
    Kausalitätsgegenbeweis bei verspäteter Anzeige des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung kürzt Krankentagegeld - Der Versicherungsnehmer hatte der Versicherung seine Erkrankung zu spät gemeldet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Versicherung die Leistungen trotz verspäteter Schadenanzeige nicht kürzen darf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 224
  • VersR 2020, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Dazu genügt aber nicht die bloße Beeinflussung des Feststellungsverfahrens; vielmehr muss die Feststellung selbst, d.h. deren Ergebnis, zum Nachteil des Versicherers beeinflusst worden sein (BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; OLG Oldenburg, VersR 2011, 1437; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 30 Rn. 254).

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1307; OLG Celle, RuS 2018, 132; OLG Köln, RuS 2019, 80).

    Der Verlust solcher eigenen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers reicht jedoch für sich genommen gerade nicht aus, um die Ursächlichkeit einer verspäteten Anzeige des Versicherungsfalles darzulegen, solange - wie hier - nur das Feststellungsverfahren und nicht das Ergebnis der Feststellungen für den Versicherer nachteilig beeinflusst wurde (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 254; Wandt, in: MünchKommVVG 2. Aufl., § 28 Rn. 293).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1307; OLG Celle, RuS 2018, 132; OLG Köln, RuS 2019, 80).

    Leistungsfreiheit tritt daher nicht ein, wenn alle durch die Verzögerung der Schadenanzeige begründeten Nachteile ausgeglichen sind, wenn also die Beweislage des Versicherers zum Zeitpunkt ihres (verspäteten) Eingangs mit der vorher bestehenden identisch ist (Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 30 Rn. 14).

  • BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Folgenlosigkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Dass der Beklagten durch die verspätete Anzeige in der Zwischenzeit weitergehende Möglichkeiten der Prüfung, etwa die Anordnung einer gutachterlichen Kontrolluntersuchung, genommen wurden, betrifft bei dieser besonderen Sachlage lediglich das Feststellungsverfahren; dieser Aspekt spielt jedoch keine Rolle, wenn die spätere Entscheidung des Versicherers dadurch nicht beeinflusst wird, weil seine Eintrittspflicht - wie hier - feststeht und sich die zunächst fehlenden Kenntnisse vom Vorliegen eines Versicherungsfalles daher im Ergebnis nicht nachteilig für ihn ausgewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241; anders mglw. bei - hier nicht gegebener - unklarer Eintrittspflicht des Krankentagegeldversicherers: OLG Frankfurt, VersR 1980, 326; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 97).
  • OLG Frankfurt, 22.02.1980 - 22 U 110/78

    Ausgestaltung der versicherungsvertraglichen Verpflichtung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Dass der Beklagten durch die verspätete Anzeige in der Zwischenzeit weitergehende Möglichkeiten der Prüfung, etwa die Anordnung einer gutachterlichen Kontrolluntersuchung, genommen wurden, betrifft bei dieser besonderen Sachlage lediglich das Feststellungsverfahren; dieser Aspekt spielt jedoch keine Rolle, wenn die spätere Entscheidung des Versicherers dadurch nicht beeinflusst wird, weil seine Eintrittspflicht - wie hier - feststeht und sich die zunächst fehlenden Kenntnisse vom Vorliegen eines Versicherungsfalles daher im Ergebnis nicht nachteilig für ihn ausgewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241; anders mglw. bei - hier nicht gegebener - unklarer Eintrittspflicht des Krankentagegeldversicherers: OLG Frankfurt, VersR 1980, 326; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 97).
  • OLG Köln, 06.04.1970 - 5 U 4/69

    Versicherungsfall; Unterbliebene Anzeige; Leistungspflicht des Versicherers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Ohnehin könnte von einem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, auch die kaum jemals ganz auszuschließende Möglichkeiten auszuräumen, nachträgliche Ermittlungen hätten doch noch zu - nach Lage der Dinge unerwarteten - Erkenntnissen führen können (vgl. OLG Köln, VersR 1970, 1022).
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Erforderlich ist eine konkrete Kausalität; dass die Obliegenheitsverletzung bloß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers zu gefährden, genügt nicht (KG, VersR 2011, 789; OLG Oldenburg, VersR 2011, 1437; OLG Naumburg, VersR 2017, 93; OLG Hamm, VersR 2018, 929; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 243).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Räumt das Gericht einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis ein und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren übergehen, um dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462; Greger, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 139 Rn. 14b).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Dass der Kläger im streitbefangenen Zeitraum diese vertraglichen Voraussetzungen erfüllte und die Beklagte dementsprechend eintrittspflichtig war, hat diese, wie sie selbst in der Klageerwiderung einräumt, nach Durchführung ihrer Leistungsprüfung anerkannt (u.a. Bl. 49 GA); das darin zu sehende schriftsätzliche Geständnis (§ 288 ZPO) erlangte Wirksamkeit dadurch, dass die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht zur Sache verhandelt und hierbei stillschweigend auf ihre vorbereitenden Schriftsätze und damit auf das darin enthaltene Geständnis Bezug genommen hat (§ 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, VersR 1999, 838).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Leistungsfreiheit tritt daher nicht ein, wenn alle durch die Verzögerung der Schadenanzeige begründeten Nachteile ausgeglichen sind, wenn also die Beweislage des Versicherers zum Zeitpunkt ihres (verspäteten) Eingangs mit der vorher bestehenden identisch ist (Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 30 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09

    Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1307; OLG Celle, RuS 2018, 132; OLG Köln, RuS 2019, 80).
  • KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10

    Versicherungsvertrag: Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des

  • OLG Naumburg, 18.06.2015 - 4 U 58/14

    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behauptetem

  • OLG Köln, 06.06.2017 - 9 U 191/16

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verspäteter Anzeige des

  • OLG Celle, 30.11.2017 - 8 U 27/17

    Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadensanzeige

  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Widerrufsbelehrung ohne Äußerung zu Prämienerstattungspflicht

    Insoweit mag dahinstehen, dass die Beklagte von ihr geschuldete, zur Berechnung eines vermeintlichen Rückabwicklungsanspruchs notwendige Auskünfte mit Schriftsatz vom 25. Mai 2022 erteilt hat, ebenso, dass das Landgericht diesen verspäteten Vortrag verfahrenskonform nur nach erneuter Gewährung rechtlichen Gehörs hätte verwerten dürfen (vgl. zur Behandlung neuen Vorbringens nach Schluss der mündlichen Verhandlung: BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462; Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 U 19/19, VersR 2020, 281) und die Berufung diese Auskünfte der Beklagten weiterhin für unzureichend hält.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19

    1. Zum Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens - hier: Beschwerden nach

    Dass sie erstinstanzlich mit Klageerwiderung zunächst nur die Unfallbedingtheit einer "weitergehenden", d.h. über die vorgenommene Regulierung hinausgehenden Invalidität bestritten und erst nach Kenntnis von dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen unfallbedingte Dauerschäden insgesamt in Abrede gestellt hatte, ist unschädlich, weil ein schlichtes Nichtbestreiten - im Gegensatz zu einem gerichtlichen Geständnis (§ 288 ZPO; dazu Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 U 19/19, VersR 2020, 281, m.w.N.), das hier nicht erklärt wurde, nachdem das Landgericht ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden hat - die Partei für das weitere Verfahren nicht bindet (Greger, in: Zöller, a.a.O., § 138 Rn. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 16 KR 211/20
    Sie vertritt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG (ua Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R) und des Saarländischen Oberlandesgerichtes - OLG (Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 U 19/19) die Auffassung, dass ihr Anspruch auf Krankengeld vorliegend nicht geruht habe.
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