Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7396
OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15 (https://dejure.org/2016,7396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.02.2016 - 5 W 44/15 (https://dejure.org/2016,7396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 5 W 44/15 (https://dejure.org/2016,7396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 84; FamFG § 81
    Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 84 ; FamFG § 81
    Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren

Verfahrensgang

  • AG Merzig - 6 VI 100/14
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Die Gerichtsgebühr für die Erteilung des Erbscheins wäre in gleichem Umfang angefallen, wenn die Beteiligte zu 2) dem Antrag nicht entgegen getreten wäre (allgemein dazu: Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG Hamburg, FamRZ 2014, 1729).

    Folglich ist das Maß des Obsiegens und Unterliegens zwar ein in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzustellender Gesichtspunkt, dem gerade in streitigen Antragsverfahren wie dem vorliegenden besondere Bedeutung beizumessen ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - NJW-RR 2014, 898; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Folglich ist das Maß des Obsiegens und Unterliegens zwar ein in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzustellender Gesichtspunkt, dem gerade in streitigen Antragsverfahren wie dem vorliegenden besondere Bedeutung beizumessen ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - NJW-RR 2014, 898; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

    Dasselbe gilt für die Kosten eines Schriftsachverständigengutachtens, wenn konkrete Umstände den Schluss zulassen, dass die Behauptung der Fälschung eines Testaments ins Blaue hinein abgegeben worden ist (OLG München, FamRZ 2012, 1895 im Falle der Hinterlegung des Testaments durch den Erblasser selbst).

  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Anders als in reinen Streitverfahren im Zivilprozess ist im Erbscheinsverfahren von Amts wegen der Erblasserwille oder die gesetzliche Erbfolge zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschl. v. 31.3.2015 - 3 Wx 77/14).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Danach kann es etwa gerechtfertigt sein, einem Beteiligten die gesamten Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens aufzuerlegen, wenn sich herausstellt, dass es für die Behauptungen, die Anlass für die Einholung des Gutachtens waren, an jeglichen objektiven Anhaltspunkten fehlte (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 719).

    In einem solchen Fall entspricht die anteilige Kostentragung der formell Beteiligten eher der Billigkeit als eine Verteilung nach dem Grad des Obsiegens bzw. Unterliegens (allgemein: OLG Schleswig, FamRZ 2013, 719; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2013 - 3 Wx 46/13).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Der Erblasserwille ist dabei als sogenannte innere Tatsache der Beweisaufnahme zugänglich und geht, wenn er feststeht und formgerecht erklärt ist, jeder anderen Interpretation vor (BGH, Urt. v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41).

    Eine andere Frage ist es, dass der so ermittelte Wille nur dann formwirksam erklärt ist, wenn er im Testament wenigstens einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (BGH, Urt. v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41; BGH, Beschl. v. 09.04.1981 - IVa ZB 6/80 - NJW 1981, 1736).

  • OLG Hamm, 08.04.2015 - 5 W 42/15

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Die Gerichtsgebühr für die Erteilung des Erbscheins wäre in gleichem Umfang angefallen, wenn die Beteiligte zu 2) dem Antrag nicht entgegen getreten wäre (allgemein dazu: Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG Hamburg, FamRZ 2014, 1729).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Nur dann kann die Auslegung der Erklärung durch den Richter gerade die Bedeutung erfassen und ihr die rechtliche Wirkung zukommen lassen, die der Erklärende seiner Willenserklärung "wirklich" beilegen wollte (BGH, Urt. v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91 - NJW 1993, 256; OLG Hamm, ZErb 2014, 286).

    Von diesem durch Wortlaut und Umständen nahegelegten Verständnis darf er nur dann abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen sind (BGH, Urt. v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91 - NJW 1993, 256).

  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens im Erbscheinsverfahren bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren richtet sich, wenn sich der Rechtsmittelführer gegen einen Testamentserben wendet, nach dem begehrten Anteil am Nachlass (BayObLG, FamRZ 2004, 1309).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Folglich ist das Maß des Obsiegens und Unterliegens zwar ein in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzustellender Gesichtspunkt, dem gerade in streitigen Antragsverfahren wie dem vorliegenden besondere Bedeutung beizumessen ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - NJW-RR 2014, 898; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
    Im Übrigen bleibt es bei der umfassenden Abwägung im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - IV ZB 35/15).
  • OLG Hamburg, 20.11.2013 - 2 W 96/13

    Nachlasssache: Erhebung von Gerichtskosten

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13

    Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 20 WF 37/19

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung eines Umgangsverfahrens:

    Das können - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 96 ZPO - im Einzelfall auch die Kosten einer Beweisaufnahme sein (Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 81 FamFG, Rn. 6 m.w.N.; OLG Saarbrücken, FamRZ 2016, 1865).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht