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   OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 71/06   

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https://dejure.org/2006,7692
OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 71/06 (https://dejure.org/2006,7692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2006 - 14 U 71/06 (https://dejure.org/2006,7692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2006 - 14 U 71/06 (https://dejure.org/2006,7692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Einschaltung i.S.d. § 419 Zivilprozessordnung (ZPO) bei handschriftlicher Einfügung in eine sonst maschinenschriftlich abgefasste Urkunde; Aufhebung der Beweiskraft einer Urkunde; Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • Judicialis

    ZPO § 419

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 419
    Aufhebung der Beweiskraft einer Urkunde wegen Einschaltung einer handschriftliche Einfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann stellt handschriftliche Einfügung Einschaltung dar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1979 - III ZR 93/78

    Anspruch der Erben auf Rückzahlung eines Darlehens der Erblasserin; Beweiskraft

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 71/06
    Ob und gegebenenfalls inwieweit dies der Fall ist, hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu entscheiden (Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 419 Rnr. 3; BGH NJW 1980, 893).

    Es genügt vielmehr bereits, wenn dies nach dem Erscheinungsbild der Urkunde nur möglich ist (BGH NJW-RR 1987, 1151; BGH NJW 1980, 893; BGH NJW 1966, 1657).

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64

    Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 71/06
    Eine Einschaltung wird nach allgemeiner Auffassung als eine äußerlich erkennbare Einfügung in den Text der Urkunde definiert (BGH NJW 1966, 1657; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 419 Rnr. 3).

    Es genügt vielmehr bereits, wenn dies nach dem Erscheinungsbild der Urkunde nur möglich ist (BGH NJW-RR 1987, 1151; BGH NJW 1980, 893; BGH NJW 1966, 1657).

  • BGH, 25.05.1987 - II ZR 297/86

    Beginn der Berufungsfrist bei Änderung des Zustellungsdatums auf dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 71/06
    Es genügt vielmehr bereits, wenn dies nach dem Erscheinungsbild der Urkunde nur möglich ist (BGH NJW-RR 1987, 1151; BGH NJW 1980, 893; BGH NJW 1966, 1657).
  • AG Bautzen, 11.09.2020 - 20 C 207/19

    Wann darf Vermieter komplette Schließanlagen austauschen?

    Insbesondere liegt eine Einschaltung im Sinne des § 419 ZPO insbesondere dann vor, wenn eine handschriftliche Einfügung in einer sonst maschinenschriftlich abgefassten Urkunde vorliegt, ohne dass es sich um die Ausfüllung eines in dem maschinenschriftlich vorformulierten Text bewusst freigehaltene Passage, sondern um einen erkennbar nicht vorgesehenen Zusatz handelt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2006, Az. 14 U 71/06).
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