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   OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16 (37/16), 2 SsOWi 52/16 (37/16)   

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OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16 (37/16), 2 SsOWi 52/16 (37/16) (https://dejure.org/2016,22212)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16 (37/16), 2 SsOWi 52/16 (37/16) (https://dejure.org/2016,22212)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 2 Ss OWi 52/16 (37/16), 2 SsOWi 52/16 (37/16) (https://dejure.org/2016,22212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 29a OWiG, § 29 Abs 3 StVO, § 34 StVZO, § 70 Abs 1 StVZO, § 261 StPO
    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen im Güterkraftverkehr; Umfang des Erlangten bei Nachreichen einer Ausnahmegenehmigung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen im Güterkraftverkehr ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überschreitung des zulässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    (1.) Soll ein Fahrzeug, dessen tatsächliches Gesamtgewicht und dessen tatsächliche Abmessungen die allgemein zugelassenen Grenzen nach der StVZO überschreiten, im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, ist zusätzlich zur fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vor Antritt der Fahrt die Erteilung einer streckenbezogenen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Teilnahme am Verkehr erforderlich (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 - 2 SsOWi 95/15 (60/15) - in juris, abgedr.

    DAR 2016, 93 ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 322 SsRs 390/10, in juris, abgedr.

    Der Tatrichter ist deswegen grundsätzlich nicht gehalten, die straßenbezogene bzw. fahrzeugbezogene Genehmigungsfähigkeit des Transports zu prüfen und eine hypothetische Ermessensausübung anstelle der hier zu berufenen Behörde vorzunehmen, um erst auf dieser Grundlage den Wert des Erlangten im Sinne des § 29 a OWiG bestimmen zu können (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 a.a.O. ; OLG Celle a. a. O. Abs. 28).

  • OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10

    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    DAR 2016, 93 ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 322 SsRs 390/10, in juris, abgedr.

    NZV 2011, S. 311 f).

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    Bei der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO wie auch bei der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO handelt es sich jeweils um Ausnahmegenehmigungen von einem generell bestehenden Verbot (Senatsbeschluss vom 27. August a.a.O. ; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 322 SsBs 108/13, Abs. 25, in juris; abgedruckt in DAR 2013, 480 f).
  • OLG Schleswig, 16.06.2016 - 2 Ss OWi 10/16
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    Bei grenzüberschreitenden Transporten ist (jedoch nur) die Beförderungsstrecke zwischen den jeweiligen Grenzübertritten maßgeblich (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2016 -2 Ss OWi 10/16 (18/16) -, noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Bei einem Verstoß gegen ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt - ein solches stellt das Sonntagsfahrverbot dar (vgl. Janker/Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., 2016, § 46 StVO Rn. 1; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 30 StVO Rn. 15) - kommen die ersparten Kosten des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich nicht als erlangtes Etwas in Betracht, da das bußgeldbewehrte Verhalten ohne tatsächlich erteilte Genehmigung nicht nur formell, sondern materiell rechtswidrig ist und die hypothetische Ermessensausübung der Verwaltungsbehörde nicht im Bußgeldverfahren ersetzt werden kann (OLG Celle, NZV 2013, 610, 611; OLG Hamburg, NStZ 2014, 340, 342; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2016, 2 Ss OWi 52/16 (37/16), juris Rn. 15; Louis in: Blum/Gassner/Seith, Ordnungswidrigkeitengesetz, § 29a Rn. 24; Deutscher in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 4070; Labi, NZWiSt 2013, 41, 44; Pelz, Festschrift für Imme Roxin, 2012, S. 193).
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