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   OLG Schleswig, 21.06.2022 - 16 U 53/22   

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https://dejure.org/2022,15325
OLG Schleswig, 21.06.2022 - 16 U 53/22 (https://dejure.org/2022,15325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2022 - 16 U 53/22 (https://dejure.org/2022,15325)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 16 U 53/22 (https://dejure.org/2022,15325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 18 Abs 1 Buchst b ARB 2010, § 826 BGB, Art 18 Abs 1 EGRL 46/2007, Art 26 Abs 1 EGRL 46/2007, Art 46 EGRL 46/2007
    Rechtsschutzversicherung: Deckungsanspruch eines Käufers eines BMW-Dieselfahrzeugs

  • IWW

    § 18 Abs. 1 Buchst. b ARB 2010
    Rechtsschutzversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtsschutzversicherung - Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung vorgerichtlichen und erstinstanzlichen Deckungsschutzes für die Durchsetzung eines Rückabwicklungsanspruchs für einen im März 2015 erworbenen BMW 118d; Hinreichende Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung; Fehlende Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Rechtsschutzversicherung und Deckungsprozess - Ist eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1118
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2022 - 16 U 53/22
    Nicht mit einzubeziehen sind dagegen entgegen dem Petitum des Klägers (Schriftsatz S. 2f.) die rechtlichen Ausführungen des Generalsanwalts des EuGH in seinen Schlussanträgen zum Verfahren des EuGH C-100/21 vom 2. Juni 2022.
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2022 - 16 U 53/22
    In der Rechtsschutzversicherung, in der die Deckung u.a. davon abhängt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (etwa § 18 Abs. 1 lit. b ARB 2010), ist wie im Prozesskostenhilferecht eine vorweggenommene Beweiswürdigung in eng begrenztem Rahmen zulässig (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 1987, IVa ZR 76/86, VersR 1987, 1186).
  • OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22

    Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadenersatzklage gegen

    Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, dort insbesondere juris-Rn. 34) und das Oberlandesgericht Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22, BeckRS 2022, 37412, Rn. 4 f.) haben zwar entschieden, dass für die Prüfung der Frage, ob die beabsichtigte Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinreichende Erfolgsaussicht hat, ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen sei, also auf den Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft, und dass allein die tatsächliche damalige Rechtsprechung maßgeblich sei, so dass das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (welches mit dem oben genannten Urteil seinen Abschluss gefunden hat) nicht zu berücksichtigen sei.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung, wonach spätere, nach dem Zeitpunkt der sog. "Bewilligungsreife" eingetretene Entwicklungen in der bzw. Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind für die Frage nach den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, von den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22) ab.

  • OLG Hamm, 20.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für

    (2) In Fällen wie dem vorliegenden kann es aber - entgegen der Auffassung u.a. des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, dort insbesondere juris-Rn. 34) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22, BeckRS 2022, 37412, Rn. 4 f.) - für die Prüfung der Frage, ob für die beabsichtigte Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ankommen.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung, wonach für die Frage nach den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers spätere, nach dem Zeitpunkt der sog. Bewilligungsreife eingetretene Entwicklungen in der bzw. Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind, von den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20.12.2022 - 7 U 52/22), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 16.03.2023 - 8 U 3296/22), des OLG Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22) ab.

  • OLG Hamm, 13.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für

    (2) In Fällen wie dem vorliegenden kann es aber - entgegen der Auffassung u.a. des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, dort insbesondere juris-Rn. 34) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22, BeckRS 2022, 37412, Rn. 4 f.) - für die Prüfung der Frage, ob für die beabsichtigte Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ankommen.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung, wonach für die Frage nach den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers spätere, nach dem Zeitpunkt der sog. Bewilligungsreife eingetretene Entwicklungen in der bzw. Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind, von den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20.12.2022 - 7 U 52/22), des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 16.03.2023 - 8 U 3296/22), des OLG Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22) ab.

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Ob sich der Versicherungsnehmer - anders als der Versicherer - auf eine Änderung der Rechtsprechung zu seinen Gunsten nach Eintritt der Bewilligungsreife berufen kann (ablehnend OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2022 - 7 U 52/22, juris Rn. 24, 31; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, juris Rn. 5, 9; wohl auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2023 - 8 U 3296/22, juris Rn. 17, 26 f., vgl. aber auch Rn. 28: "zweifelhaft"), bedarf daher keiner Entscheidung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23, juris Rn. 64).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Ob sich der Versicherungsnehmer - anders als der Versicherer - auf eine Änderung der Rechtsprechung zu seinen Gunsten nach Eintritt der Bewilligungsreife berufen kann (ablehnend OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2022 - 7 U 52/22, juris Rn. 24, 31; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, juris Rn. 5, 9; wohl auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2023 - 8 U 3296/22, juris Rn. 17, 26f. - vgl. aber auch Rn. 28: "zweifelhaft"), bedarf daher keiner Entscheidung.
  • LG Bayreuth, 01.02.2023 - 12 S 32/22

    Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (Diesel-Klage) -

    1.2.2 Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Frage, ob für das Rechtsschutzbegehren hinreichende Erfolgsaussicht besteht, auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (vgl. OLG Frankfurt a.M. r+s 2015, 388 = VersR 2016, 246; OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 12.05.2022 - 16 U 53/22, juris Rn. 34 ff. und Beschluss v. 21.06.2022, NJW-RR 2022, 1118, dort Rn. 30 ff.; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., Vor § 8 ARB Rn. 20), hier demnach auf den Zeitpunkt April 2021.
  • LG Düsseldorf, 24.02.2023 - 9a O 122/22

    ARAG-Rechtsschutz muss Diesel-Klage gegen Audi decken

    Der Zeitpunkt der Beurteilung der Erfolgsaussicht richtet sich nach der Bewilligungsreife, also nach dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft (Harbauer/Schmitt VVG, § 3a ARB, Rn. 13, OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 1118).
  • LG Düsseldorf, 23.08.2023 - 9a O 273/22
    Der Zeitpunkt der Beurteilung der Erfolgsaussicht richtet sich nach der Bewilligungsreife, also nach dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft (Harbauer/Schmitt VVG, § 3a ARB, Rn. 13, OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 1118).
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