Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung; Anforderungen an die gerichtliche Androhung der Verhängung von Ordnungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 89 Abs. 2 FamFG; § 1684 BGB
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel, 27.08.2015 - 54 F 12/15
- OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 845
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 09.07.2014 - 8 WF 120/14
Vollstreckung aus einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich: Fehlende …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
Der nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilende Hinweis kann auch durch das Beschwerdegericht im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (Anschluss OLG Naumburg FamRZ 2015, 777).Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).
- OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
Aufnahme eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung in einen …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
Der bloße Hinweis auf die Vorschrift des § 89 Abs. 2 FamFG genügt nicht (Anschluss OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693).Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10
Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenden Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen und welche konkreten Rechtsfolgen ein Verstoß haben kann (BGH FamRZ 2011, 1729 ).
- OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15
Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer …
Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenden Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen und welche konkreten Rechtsfolgen ein Verstoß haben kann (vgl. zum Vorstehenden: BGH FamRZ 2011, 1729, 1730 Rn 8; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2015, 11 WF 159/15, bei juris Langtext Rn 6).Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Beschlusses (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).