Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80850
OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19 (https://dejure.org/2020,80850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2020 - 15 UF 41/19 (https://dejure.org/2020,80850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2020 - 15 UF 41/19 (https://dejure.org/2020,80850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,80850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Versterben eines Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung und vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich nach dem VersAusglG Auslegung eines Rechtsmittelverzichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 310/13

    Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Bei der im Rahmen von § 31 Abs. 2 VersAusglG aufzustellenden Gesamtbilanz bleiben Teilungskosten unberücksichtigt, da die einzelnen Ausgleichswerte lediglich als Rechnungsposten in die Vergleichsberechnung einzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017- XII ZB 310/13, FamRZ 2017, 1303).(Rn.22).

    Hierfür ist auf der Grundlage der (korrespondierenden) Kapitalwerte der beiderseitigen Anrechte eine Gesamtbilanz aller auszugleichenden Anrechte der Ehegatten zu erstellen und der Ausgleich zugunsten des überlebenden Ehegatten in Höhe des sich aus der Wertdifferenz ergebenden Ausgleichswerts durchzuführen (BGH, FamRZ 2017, 1303).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Der Versorgungsträger ist beschwerdebefugt, wenn er - wie hier - geltend macht, dass der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen bzw. unrichtigen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden sei (vgl. BGH, FamRZ 2016, 794).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Inhalt und Reichweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts bestimmen sich danach, wie dieser bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1631; BGH, FamRZ 1986, 1089; BGH, FamRZ 1981, 947).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Auf eine wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers kommt es dabei nicht an (BGH, a.a.O.; FamRZ 2013, 610; FamRZ 2013, 207).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Auf eine wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers kommt es dabei nicht an (BGH, a.a.O.; FamRZ 2013, 610; FamRZ 2013, 207).
  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Inhalt und Reichweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts bestimmen sich danach, wie dieser bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1631; BGH, FamRZ 1986, 1089; BGH, FamRZ 1981, 947).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80

    Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Inhalt und Reichweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts bestimmen sich danach, wie dieser bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1631; BGH, FamRZ 1986, 1089; BGH, FamRZ 1981, 947).
  • OLG Köln, 13.05.2014 - 21 UF 115/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des Ausgleichsverpflichteten gegen die Durchführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19
    Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger haben neben den eigenen finanziellen Belangen auch die Gesetzmäßigkeit der Festlegung zukünftig von ihnen zu erbringender Versorgungsleistungen zu wahren (OLG Köln, FamRZ 2014, 1642).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht