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   OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99   

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https://dejure.org/2000,6330
OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermachte Forderung; Abtretung; Schuldentilgung; Verschaffungsvermächtnis; Erbrecht

  • Judicialis

    BGB § 2165; ; BGB § 2169; ; BGB § 2170

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2165 § 2169 § 2170
    Verschaffungsvermächtnis - Sicherheitsabtretung vermachter Forderung - Schuldentilgung erfüllungshalber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Erblasser ist nicht an sein Testament gebunden

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 2 O 403/98
  • OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Er meint, daß sich das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1996 (NJW 1996, 2230) über die Gesetzesbestimmungen des § 2169 Abs. 1 und Abs. 4 BGB hinweggesetzt habe.

    Deshalb wird in einem solchen Falle angenommen, daß der Widerruf die früher ausgesprochene Bezugsberechtigung nur insoweit außer Kraft setzen sollte, wie es für den Sicherungszweck erforderlich war (BGH NJW 1996, 2230 m. w. N.).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898).
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