Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Das Vermächtnis eines bestimmten Gegenstands ist unwirksam, soweit der Gegenstand zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, es sei denn, dass der Gegenstand dem Bedachten auch für den Fall zugewendet sein soll, dass er nicht zur Erbschaft gehört.
(2) Hat der Erblasser nur den Besitz der vermachten Sache, so gilt im Zweifel der Besitz als vermacht, es sei denn, dass er dem Bedachten keinen rechtlichen Vorteil gewährt.
(3) Steht dem Erblasser ein Anspruch auf Leistung des vermachten Gegenstands oder, falls der Gegenstand nach der Anordnung des Vermächtnisses untergegangen oder dem Erblasser entzogen worden ist, ein Anspruch auf Ersatz des Wertes zu, so gilt im Zweifel der Anspruch als vermacht.
(4) Zur Erbschaft gehört im Sinne des Absatzes 1 ein Gegenstand nicht, wenn der Erblasser zu dessen Veräußerung verpflichtet ist.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2169 BGB
91 Entscheidungen zu § 2169 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass
- OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
- OLG Stuttgart, 11.06.2018 - 8 W 198/16
Testamentsauslegung: Zuwendung der gesamten Vermögensgegenstände einzeln und in ...
- OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21
- OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22
Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers
- OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
- OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21
Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger ...
- OLG Köln, 31.07.2013 - 2 U 153/12
Rechtsfolgen der Erfüllung eines Vermächtnisses zu Lebzeiten des Erblassers
- OLG Hamm, 06.04.2017 - 10 U 15/16
Testamentsvollstrecker haftet nicht für unerfüllbares Verschaffungsvermächtnis
- FG Köln, 05.04.2005 - 9 K 7416/01
Wert von Gattungsverschaffungsvermächtnissen
§ 2169 BGB in Nachschlagewerken
- § 2169 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vermächtnis
Querverweise
Auf § 2169 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 2169 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 285 (Herausgabe des Ersatzes) (zu § 2169 III)