Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Hat der Erblasser eine ihm gegen den Erben zustehende Forderung oder hat er ein Recht vermacht, mit dem eine Sache oder ein Recht des Erben belastet ist, so gelten die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse in Ansehung des Vermächtnisses als nicht erloschen.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
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Rechtsprechung zu § 2175 BGB
22 Entscheidungen zu § 2175 BGB in unserer Datenbank:
- SG Freiburg, 11.08.2020 - S 9 SO 2008/19
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Berechnung des Nachlasswertes - ...
- FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1482/17
Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des ...
- BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17
Grundbuchsache: Anbringung eines Nacherbenvermerks bei Hinzuerwerb der übrigen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
Grundbuch: Richtigkeit des Zeugnisses gem. § 36 GBO
- OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16
- OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des ...
- VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 21 K 3965/06
- OLG Celle, 13.02.2003 - 22 U 88/00
Beendigung des Prozesses; Vereinigung von Kläger- und Beklagtenpartei ; ...
- OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 16 U 62/02
Keine isolierte Abtretung der Rechte aus Bürgschaften
- BFH, 31.10.1963 - II 155/60 U
"Grundstückserwerb von Todes wegen" - Steuerrechtliche Situation bei Tod eines ...
- BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2175 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 429 II (Wirkung von Veränderungen)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld