Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Zitiervorschläge
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§ 2147Beschwerter
§ 2148Mehrere Beschwerte
§ 2149Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
§ 2150Vorausvermächtnis
§ 2151Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
§ 2152Wahlweise Bedachte
§ 2153Bestimmung der Anteile
§ 2154Wahlvermächtnis
§ 2155Gattungsvermächtnis
§ 2156Zweckvermächtnis
§ 2157Gemeinschaftliches Vermächtnis
§ 2158Anwachsung
§ 2159Selbständigkeit der Anwachsung
§ 2160Vorversterben des Bedachten
§ 2161Wegfall des Beschwerten
§ 2162Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
§ 2163Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
§ 2164Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
§ 2165Belastungen
§ 2166Belastung mit einer Hypothek
§ 2167Belastung mit einer Gesamthypothek
§ 2168Belastung mit einer Gesamtgrundschuld
§ 2168aAnwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken
§ 2169Vermächtnis fremder Gegenstände
§ 2170Verschaffungs-
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2181 BGB
11 Entscheidungen zu § 2181 BGB in unserer Datenbank:
- FG München, 18.01.2006 - 4 K 4462/03
Betagte Forderung
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 328/57
Rechtsmittel
- BFH, 07.03.2006 - X R 12/05
Wiederkehrende Leistungen eines Erben an einen nicht zum ...
- BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden ...
- BVerwG, 22.11.1968 - III C 70.67
- RG, 22.09.1906 - V 1/06
26. B.G.B. § 326
- OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 19 U 62/08
Erbenhaftung: Vollstreckung in außerhalb des Nachlasses liegende ...
- BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 115/82
Zuwendung eines Vermächtnis - Benennung eines Ersatzvermächtnisnehmers - ...
- BGH, 13.12.1961 - V ZR 146/60
Rechtsmittel
- FG Düsseldorf, 28.10.1976 - XI (III) 90/72
Querverweise
Auf § 2181 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Auflage
- § 2192 (Anzuwendende Vorschriften)