Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nicht mehr ausschlagen, wenn er es angenommen hat.
(2) 1Die Annahme sowie die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. 2Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
(3) Die für die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften des § 1950, des § 1952 Abs. 1, 3 und des § 1953 Abs. 1, 2 finden entsprechende Anwendung.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2180 BGB
67 Entscheidungen zu § 2180 BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 25.11.2020 - II R 36/18
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 28.06.2018 - 7 K 926/15
Anspruch eines Erben auf Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG ; ...
- FG Köln, 28.06.2018 - 7 K 926/15
- LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20
- OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20
Ausschlagung eines Vermächtnisses
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09
Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den ...
- BFH, 07.12.2016 - II R 21/14
Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs - ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 03.04.2013 - 4 K 1973/10
Erbschaftsteuer auf vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch ...
- FG München, 03.04.2013 - 4 K 1973/10
- OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 336/15
Erbvertrag mit Pflichtteilsstrafklausel nebst aufschiebend bedingten Enterbung: ...
- OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
Nachweis der Ernennung zum Testamentsvollstrecker gegenüber Grundbuchamt
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2180 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Schenkung
- § 517 (Unterlassen eines Vermögenserwerbs)
- Erbrecht
- Pflichtteil
- § 2307 (Zuwendung eines Vermächtnisses)