Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nicht mehr ausschlagen, wenn er es angenommen hat.
(2) 1Die Annahme sowie die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. 2Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
(3) Die für die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften des § 1950, des § 1952 Abs. 1, 3 und des § 1953 Abs. 1, 2 finden entsprechende Anwendung.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
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Rechtsprechung zu § 2180 BGB
85 Entscheidungen zu § 2180 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 28.07.2026 - 3 U 76/24
Zustimmungserteilung zur Auszahlung der Pachteinnahmen; Auflassung und ...
- OLG Hamburg, 11.06.2026 - 2 U 10/25
Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Pflichtteils an den Sohn des ...
- OLG München, 21.05.2026 - 34 Wx 71/26
Testamentsvollstreckung, Vermächtniserfüllung, Minderjährigenschutz, ...
- FG München, 15.04.2026 - 4 K 1457/25
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim scheidet aus, wenn entweder der ...
- OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und ...
- LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20
- OLG Karlsruhe, 14.05.2024 - 19 W 76/23
Notarkostenberechnung bei Beurkundung eines Ehevertrags mit Regelung des ...
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23
Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch ...
- OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines sog. Zuwendungsnießbrauchs
- BFH, 25.11.2020 - II R 36/18
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 2180 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Schenkung
- § 517 (Unterlassen eines Vermögenserwerbs)
- Erbrecht
- Pflichtteil
- § 2307 (Zuwendung eines Vermächtnisses)