Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses im ersteren Falle mit der Geburt, im letzteren Falle mit dem Eintritt des Ereignisses.
Hinweis der Reaktion:Wortlaut der Überschrift aufgrund sinngemäßer Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl. I S. 2674).
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2002 | Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften | 19.07.2002 |
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
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Rechtsprechung zu § 2178 BGB
13 Entscheidungen zu § 2178 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.06.2025 - V ZB 48/24
Zulässigkeit einer noch nicht gezeugte Person als Inhaberin und Erwerberin eines ...
- OLG Hamm, 12.12.2024 - 10 W 7/24
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage zur Geltendmachung eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - 12 B 96/19
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Berücksichtigung ...
- BFH, 30.03.2009 - II R 12/07
Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung bei testamentarischer Verfügung einer ...
- OLG München, 13.04.2016 - 16 UF 242/16
Beteiligtenfähigkeit der Leibesfrucht im gerichtlichen ...
- BFH, 17.07.1974 - II R 18/69
GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG - ...
- VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209
Erfolgloser Dritteilantrag gegen Anerkennung einer Familienstiftung
- BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch
- OLG Schleswig, 15.12.1999 - 13 WF 122/99
Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen
- OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01
Auslegung eines Erbvertrags
Querverweise
Auf § 2178 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2179 (Schwebezeit)