Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses im ersteren Falle mit der Geburt, im letzteren Falle mit dem Eintritt des Ereignisses.
Hinweis der Reaktion:Wortlaut der Überschrift aufgrund sinngemäßer Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl. I S. 2674).
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2002 | Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften | 19.07.2002 |
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2178 BGB
10 Entscheidungen zu § 2178 BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 30.03.2009 - II R 12/07
Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung bei testamentarischer Verfügung einer ...
- OLG München, 13.04.2016 - 16 UF 242/16
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- BFH, 17.07.1974 - II R 18/69
GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG - ...
- BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch
- OLG Schleswig, 15.12.1999 - 13 WF 122/99
Rechts- und Parteifähigkeit eines Ungeborenen
- OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01
Auslegung eines Erbvertrags
- RG, 14.10.1905 - V 90/05
Hypothek einer Deszendenz
- BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99
Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung ...
- BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung ...
Querverweise
Auf § 2178 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2179 (Schwebezeit)