Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Zitiervorschläge
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§ 2147Beschwerter
§ 2148Mehrere Beschwerte
§ 2149Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
§ 2150Vorausvermächtnis
§ 2151Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
§ 2152Wahlweise Bedachte
§ 2153Bestimmung der Anteile
§ 2154Wahlvermächtnis
§ 2155Gattungsvermächtnis
§ 2156Zweckvermächtnis
§ 2157Gemeinschaftliches Vermächtnis
§ 2158Anwachsung
§ 2159Selbständigkeit der Anwachsung
§ 2160Vorversterben des Bedachten
§ 2161Wegfall des Beschwerten
§ 2162Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
§ 2163Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
§ 2164Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
§ 2165Belastungen
§ 2166Belastung mit einer Hypothek
§ 2167Belastung mit einer Gesamthypothek
§ 2168Belastung mit einer Gesamtgrundschuld
§ 2168aAnwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken
§ 2169Vermächtnis fremder Gegenstände
§ 2170Verschaffungs-
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2174 BGB
443 Entscheidungen zu § 2174 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
Erwerb steuerpflichtig: Unbedenklichkeitsbescheinigung entbehrlich?
- OLG Brandenburg, 02.11.2023 - 3 W 117/22
Beschwerdeverfahren Ausstellung Erbschein; Auslegung Testament bezüglich Vor- und ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2023 - L 2 SO 142/23
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Wohnungsrecht - Veräußerung ...
- BGH, 28.11.2023 - X ZR 11/21
Muss der Beschenkte das Grundstück mit seinem Ableben unentgeltlich auf einen ...
- FG Köln, 28.10.2015 - 5 K 585/14
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Ausübung ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.01.2019 - II R 7/16
Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis
- BFH, 16.01.2019 - II R 7/16
- OLG Hamm, 16.03.2021 - 10 U 35/20
Anspruch auf Auflassung einer Immobilie; Auslegung einer letztwilligen Verfügung
Zum selben Verfahren:
§ 2174 BGB in Nachschlagewerken
- § 2174 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Vermächtnis