Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht.
(2) Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschwerten Vermächtnisnehmers, so haftet er nicht weiter, als der Vermächtnisnehmer haften würde.
(3) Die für die Haftung des Erben geltende Vorschrift des § 1992 findet entsprechende Anwendung.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2187 BGB
11 Entscheidungen zu § 2187 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98
Auslegung eines Testamentes; Beschwerung des Vermächtnisnehmers mit einem ...
- BFH, 22.09.1993 - X R 107/91
Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine ...
- OLG Hamm, 22.11.2001 - 28 U 16/01
Haftung von BGB -Gesellschaftern für "Altverbindlichkeiten" mit Privatvermögen
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81
Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung ...
- BGH, 07.12.1967 - III ZR 62/65
Auslegung einer letzwilligen Verfügung als Vermächtnis oder Teilungsanordung in ...
- BGH, 19.06.1952 - IV ZR 205/51
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1991 - IV ZR 114/89
Rechte und Pflichten des Vorvermächtnisnehmers
- FG Münster, 11.04.2013 - 3 K 604/11
Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen
- OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung
- FG Hamburg, 11.01.2012 - 3 V 236/11
Erbschaftsteuer/Abgabenordnung: ErbSt des Vorvermächtnisnehmers und ErbSt-Haftung ...
Querverweise
Auf § 2187 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 786 (Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung)
- Zivilprozeßordnung
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 786
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Allgemeine Vorschriften
- § 266 (Sonstige Fälle beschränkter Haftung)