Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam.
(2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewendet ist, dass die Leistung möglich wird.
(3) Wird ein Vermächtnis, das auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, unter einer anderen aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins zugewendet, so ist das Vermächtnis gültig, wenn die Unmöglichkeit vor dem Eintritt der Bedingung oder des Termins behoben wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2171 BGB
30 Entscheidungen zu § 2171 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 06.11.2023 - 10 W 174/22
- OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21
Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs ...
- VG München, 10.12.2015 - M 4 K 14.694
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- OLG Köln, 31.07.2013 - 2 U 153/12
Rechtsfolgen der Erfüllung eines Vermächtnisses zu Lebzeiten des Erblassers
- LG Berlin, 14.02.2023 - 63 S 125/22
Zulässigkeit einer per EGVP eingereichten Berufung; Bewertung eines Antrags auf ...
- OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10
Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines ...
- VG Koblenz, 20.07.1995 - 2 K 170/95
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- BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81
Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments ...
- BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13
Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von ...
- OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97
Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ; ...
Querverweise
Auf § 2171 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Auflage
- § 2192 (Anzuwendende Vorschriften)