Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
Zitiervorschläge
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§ 2147Beschwerter
§ 2148Mehrere Beschwerte
§ 2149Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
§ 2150Vorausvermächtnis
§ 2151Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
§ 2152Wahlweise Bedachte
§ 2153Bestimmung der Anteile
§ 2154Wahlvermächtnis
§ 2155Gattungsvermächtnis
§ 2156Zweckvermächtnis
§ 2157Gemeinschaftliches Vermächtnis
§ 2158Anwachsung
§ 2159Selbständigkeit der Anwachsung
§ 2160Vorversterben des Bedachten
§ 2161Wegfall des Beschwerten
§ 2162Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
§ 2163Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
§ 2164Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
§ 2165Belastungen
§ 2166Belastung mit einer Hypothek
§ 2167Belastung mit einer Gesamthypothek
§ 2168Belastung mit einer Gesamtgrundschuld
§ 2168aAnwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken
§ 2169Vermächtnis fremder Gegenstände
§ 2170Verschaffungs-
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2190 BGB
18 Entscheidungen zu § 2190 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12
Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vermächtnisses "auf Lebenszeit
- LG Hagen, 29.08.2019 - 4 O 240/17
- OLG Karlsruhe, 10.09.2003 - 1 U 7/03
Testamentsauslegung: Anordnung eines Nach- oder eines Ersatzvermächtnisses
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.04.1950 - I ZS 35/49
- BGH, 23.10.1957 - IV ZR 193/57
Rechtsmittel
- BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
Auslegung eines Testaments
- BFH, 05.06.1991 - II R 77/88
Festsetzung von Erbschaftsteuer wegen der Erbschaft von Grundbesitz
- LG Nürnberg-Fürth, 28.02.2019 - 6 O 5044/18
Vermächtnis - Umfang - Aktie ist keine in Wertpapier verbriefte Geldforderung
- OLG Hamm, 24.11.1983 - 10 U 118/83
Anspruch auf Bewilligung einer Vormerkung hinsichtlich eines durch Vermächtnis ...
- BGH, 19.07.2002 - V ZR 232/01
Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Übergebers aus ...
§ 2190 BGB in Nachschlagewerken
- § 2190 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Vermächtnis