Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 4 - Vermächtnis (§§ 2147 - 2191) |
(1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten.
(2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung.
(3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten getroffene Bestimmung den Verhältnissen des Bedachten offenbar nicht, so hat der Beschwerte so zu leisten, wie wenn der Erblasser über die Bestimmung der Sache keine Anordnung getroffen hätte.
vermächtnis § 2171Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot § 2172Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache § 2173Forderungsvermächtnis § 2174Vermächtnisanspruch § 2175Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse § 2176Anfall des Vermächtnisses § 2177Anfall bei einer Bedingung oder Befristung § 2178Anfall bei einem noch nicht gezeugten oder bestimmten Bedachten § 2179Schwebezeit § 2180Annahme und Ausschlagung § 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit § 2182Haftung für Rechtsmängel § 2183Haftung für Sachmängel § 2184Früchte; Nutzungen § 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen § 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage § 2187Haftung des Hauptvermächtnis-
nehmers § 2188Kürzung der Beschwerungen § 2189Anordnung eines Vorrangs § 2190Ersatzvermächtnis-
nehmer § 2191Nachvermächtnisnehmer
Rechtsprechung zu § 2155 BGB
7 Entscheidungen zu § 2155 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/00
Anwedungsbereich der Vorschrift des § 2155 BGB
- FG Köln, 05.04.2005 - 9 K 7416/01
Wert von Gattungsverschaffungsvermächtnissen
- BFH, 16.03.1977 - II R 11/69
Teilungsanordnung - Erblasser - Zuweisung eines Nachlaßgegenstandes - ...
- LG München I, 11.11.2015 - 14 S 4128/15
Anforderungen an die vom Vermieter für Dauer der Modernisierung zu stellende ...
- OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 265/16
Voraussetzungen des nachlassgerichtlichen Fristbestimmungsverfahrens gem. §§ 2151 ...
- OLG München, 26.02.2015 - 23 U 2301/14
Bezeichnung "finanzielle" Abfindung in einem Testament - keine Abfindung in ...
- BGH, 27.04.1960 - V ZR 109/58
Querverweise
Auf § 2155 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Auflage
- § 2192 (Anzuwendende Vorschriften)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 80
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 114 (Nachlaßinventar, Fristbestimmungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 2155 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 243 I (Gattungsschuld)