Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
5. Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 101 - 117) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Die Hälfte der vollen Gebühr wird erhoben
1. | für die Entgegennahme eines Nachlaßinventars, für die Bestimmung einer Inventarfrist oder einer neuen Inventarfrist und für die Verlängerung der Inventarfrist, einschließlich der Anordnung wegen Aufnahme des Inventars durch einen Notar oder einen sonstigen zuständigen Beamten; maßgebend ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden; | |
2. | für die Fristbestimmungen nach §§ 2151, 2153 bis 2155, 2192, 2193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. |
§ 101Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
§ 102Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
§ 103Gemeinsame Vorschriften zu den §§ 101, 102
§ 104Sicherung des Nachlasses
§ 105Ermittlung des Erben
§ 106Nachlaß-
pflegschaften, Gesamtgutsverwaltung § 106aStundung des Pflichtteilsanspruchs § 107Erbschein § 107aErbscheine für bestimmte Zwecke § 108Einziehung des Erbscheins § 109Andere Zeugnisse § 110Feststellung des Erbrechts des Fiskus § 111Beschränkte Zeugnisse, Bescheinigungen § 112Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht § 113Testaments-
vollstrecker § 114Nachlaßinventar, Fristbestimmungen § 115Gebührenfreie Erledigung in den Fällen der §§ 112 bis 114 § 116Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung § 117(aufgehoben)
pflegschaften, Gesamtgutsverwaltung § 106aStundung des Pflichtteilsanspruchs § 107Erbschein § 107aErbscheine für bestimmte Zwecke § 108Einziehung des Erbscheins § 109Andere Zeugnisse § 110Feststellung des Erbrechts des Fiskus § 111Beschränkte Zeugnisse, Bescheinigungen § 112Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht § 113Testaments-
vollstrecker § 114Nachlaßinventar, Fristbestimmungen § 115Gebührenfreie Erledigung in den Fällen der §§ 112 bis 114 § 116Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung § 117(aufgehoben)
Rechtsprechung zu § 114 KostO
7 Entscheidungen zu § 114 KostO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93
Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer ...
- BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92
Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen ...
- OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00
Vorwirkung der späteren Pflichtteilsberechtigung auf die Rechtsstellung eines zur ...
- BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91
Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines ...
- BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92
Rechtliches Gehör des Erben
- BGH, 10.10.2001 - IV ZB 9/01
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- OLG Zweibrücken, 24.11.1993 - 3 W 186/93
Deutsche Bundespost POSTDIENST wirtschaftliches Unternehmen
Querverweise
Auf § 114 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 115 (Gebührenfreie Erledigung in den Fällen der §§ 112 bis 114)
Redaktionelle Querverweise zu § 114 KostO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
- § 1994 (Inventarfrist) (zu § 114 Nr. 1)