Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 5 - Auflage (§§ 2192 - 2196) |
(1) Der Erblasser kann bei der Anordnung einer Auflage, deren Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Person, an welche die Leistung erfolgen soll, dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen.
(2) Steht die Bestimmung dem Beschwerten zu, so kann ihm, wenn er zur Vollziehung der Auflage rechtskräftig verurteilt ist, von dem Kläger eine angemessene Frist zur Vollziehung bestimmt werden; nach dem Ablauf der Frist ist der Kläger berechtigt, die Bestimmung zu treffen, wenn nicht die Vollziehung rechtzeitig erfolgt.
(3) 1Steht die Bestimmung einem Dritten zu, so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. 2Kann der Dritte die Bestimmung nicht treffen, so geht das Bestimmungsrecht auf den Beschwerten über. 3Die Vorschrift des § 2151 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung; zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschrift gehören der Beschwerte und diejenigen, welche die Vollziehung der Auflage zu verlangen berechtigt sind.
Rechtsprechung zu § 2193 BGB
26 Entscheidungen zu § 2193 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
- OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16
Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und ...
- BGH, 12.11.2021 - V ZR 271/20
Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage Auslegung und ...
- OLG Stuttgart, 17.12.2020 - 9 U 85/20
- OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13
Testament; Auslegung; Erbeinsetzung; Zweckauflage; Erbfolge
- OLG München, 28.05.2014 - 31 Wx 144/13
Erteilungsverfahren für ein Testamentsvollstreckerzeugnis: Betrauung des ...
- OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23
Erbscheinssache: Auslegung einer Testaments hinsichtlich der Alleinerbenstellung
- OLG Hamm, 22.07.2014 - 15 W 138/14
Rechtswahl
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
- BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
Testamentsauslegung
Querverweise
Auf § 2193 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 255 (Fristbestimmung im Urteil)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 255
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 80
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 114 (Nachlaßinventar, Fristbestimmungen)