Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
5. Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 101 - 117) |
(1) Die Vorschriften über den Erbschein gelten entsprechend
1. | für das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft nach § 1507 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; an Stelle des Nachlasses tritt der halbe Wert des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft; | |
2. | 1für das erste Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers; für jedes weitere Zeugnis wird ein Viertel der vollen Gebühr erhoben. 2Der Wert bestimmt sich nach § 30 Abs. 2. |
(2) Absatz 1 findet auf Zeugnisse für Samtgutsverwalter, auf Besitzbescheinigungen und ähnliche Zeugnisse des Nachlaßgerichts entsprechende Anwendung.
pflegschaften, Gesamtgutsverwaltung § 106aStundung des Pflichtteilsanspruchs § 107Erbschein § 107aErbscheine für bestimmte Zwecke § 108Einziehung des Erbscheins § 109Andere Zeugnisse § 110Feststellung des Erbrechts des Fiskus § 111Beschränkte Zeugnisse, Bescheinigungen § 112Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht § 113Testaments-
vollstrecker § 114Nachlaßinventar, Fristbestimmungen § 115Gebührenfreie Erledigung in den Fällen der §§ 112 bis 114 § 116Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung § 117(aufgehoben)
Rechtsprechung zu § 109 KostO
14 Entscheidungen zu § 109 KostO in unserer Datenbank:
- OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin
- OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- OLG Hamburg, 20.11.2013 - 2 W 96/13
Nachlasssache: Erhebung von Gerichtskosten
- KG, 14.08.1981 - 1 W 4446/80
Kostenrechnung für die Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins und eines ...
- OLG Köln, 07.05.2001 - 2 Wx 6/01
Notarrecht und Verfahrensrecht; Festsetzung des Geschäftswertes im ...
- OLG Frankfurt, 13.04.2004 - 20 W 55/03
Beschwerdewertfestsetzung in einer Nachlasssache: Beschwerde des ...
- BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung ...
- BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes
- OLG Hamm, 03.07.1990 - 15 W 493/89
Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit
- OLG Braunschweig, 12.02.2019 - 1 W 19/17
Anforderungen an ein Testamentsvollstreckerzeugnis; Gerichtskosten für die ...
Querverweise
Auf § 109 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 49 (Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheinseinnahmen)