Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Kostenordnung

   Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139)   
   Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35)   
   7. Geschäftswert (§§ 18 - 31)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ KostO (https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ KostO
__paste_bez____paste_norm__ Kostenordnung (https://dejure.org/gesetze/KostO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Kostenordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 30
Angelegenheiten ohne bestimmten Geschäftswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten

(1) Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Wert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach freiem Ermessen zu bestimmen; insbesondere ist bei Änderungen bestehender Rechte, sofern die Änderung nicht einen bestimmten Geldwert hat, sowie bei Verfügungsbeschränkungen der Wert nach freiem Ermessen festzusetzen.

(2) 1In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist der Wert regelmäßig auf 3 000 Euro anzunehmen. 2Er kann nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500 000 Euro angenommen werden.

(3) In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Wert nach Absatz 2 zu bestimmen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.09.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.09.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)17.12.2008BGBl. I S. 2586

Rechtsprechung zu § 30 KostO

7.524 Entscheidungen zu § 30 KostO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 7.524 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 30 KostO verweisen folgende Vorschriften:

    Kostenordnung (KostO) 
      Gerichtskosten
        Allgemeine Vorschriften
          7. Geschäftswert
            § 28 (Anmeldungen zum Güterrechtsregister, Eintragungen in das Güterrechtsregister, Eintragungen auf Grund von Eheverträgen)
            § 29 (Sonstige Anmeldungen zu einem Register, Eintragungen in das Vereinsregister, Beurkundung von sonstigen Beschlüssen)
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
            § 48 (Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen)
          2. Grundbuchsachen
            § 67 (Sonstige Eintragungen)
          3. Registersachen
            § 84 (Eintragungen in das Schiffsregister, Schiffsurkunden)
            § 88 (Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren)
          4. Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
            § 97 (Verfügungen des Betreuungsgerichts)
            § 98 (Annahme als Kind)
            § 99 (Versorgungsausgleich)
          5. Nachlaß- und Teilungssachen
            § 106a (Stundung des Pflichtteilsanspruchs)
            § 109 (Andere Zeugnisse)
            § 112 (Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht)
            § 113 (Testamentsvollstrecker)
          6. Sonstige Angelegenheiten
            § 122 (Bestellung eines Vertreters des Grundstücks- oder Schiffseigentümers, Zustellung von Willenserklärungen, Kraftloserklärung von Vollmachten)
            § 128 (Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit)
            § 128a (Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen)
            § 128c (Freiheitsentziehungssachen)
          7. Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw.
            § 131 (Beschwerden, Anrufung des Gerichts gegen Entscheidungen anderer Behörden oder Dienststellen)
     
      Kosten der Notare
        § 146 (Vollzug des Geschäfts)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht