Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35) |
7. Geschäftswert (§§ 18 - 31) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts-und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz - HRegGebNeuOG) vom 03.07.2004
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2004 | Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts-und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz - HRegGebNeuOG) | 03.07.2004 |
§ 18Grundsatz
§ 19Sachen
§ 20Kauf, Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht
§ 21Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht
§ 22Grunddienstbarkeiten
§ 23Pfandrechte und sonstige Sicherheiten, Rangänderungen
§ 24Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
§ 25Miet- und Pachtrechte, Dienstverträge
§ 26(weggefallen)
§ 26a(weggefallen)
§ 27(weggefallen)
§ 28Anmeldungen zum Güterrechtsregister, Eintragungen in das Güterrechtsregister, Eintragungen auf Grund von Eheverträgen
§ 29Sonstige Anmeldungen zu einem Register, Eintragungen in das Vereinsregister, Beurkundung von sonstigen Beschlüssen
§ 30Angelegenheiten ohne bestimmten Geschäftswert, nichtvermögens-
rechtliche Angelegenheiten § 31Festsetzung des Geschäftswerts § 31aAuskunftspflicht des Notars
rechtliche Angelegenheiten § 31Festsetzung des Geschäftswerts § 31aAuskunftspflicht des Notars
Rechtsprechung zu § 26a KostO
Entscheidung zu § 26a KostO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97
Weiterführung des Familiennamens bei Umwandlung der Anwaltssozietät in ...