Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35) |
| 7. Geschäftswert (§§ 18 - 31) |
§ 28
Anmeldungen zum Güterrechtsregister, Eintragungen in das Güterrechtsregister, Eintragungen auf Grund von Eheverträgen
rechtliche Angelegenheiten § 31Festsetzung des Geschäftswerts § 31aAuskunftspflicht des Notars
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Rechtsprechung zu § 28 KostO
15 Entscheidungen zu § 28 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99
Zur Rückforderung von Handelsregistergebühren
- OLG Stuttgart, 06.05.1988 - 8 W 487/87
Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den ...
- KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00
Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung ...
- OLG Frankfurt, 28.04.1981 - 20 W 795/80
Vertretungsmacht der Gesellschaftsversammlung zur Umsetzung von ihr gefasster ...
- OLG Hamm, 04.07.1983 - 15 W 161/83
Geschäftswert von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung
- KG, 05.08.1983 - 1 W 441/83
Kostenmäßige Behandlung einer Geschäftsführungsbestellung durch Beschluss in ...
- LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90
Zur Beschlagnahme von Verwahrungsgut
- OLG Karlsruhe, 28.11.1989 - 4 W 95/89
Wert der Wohnanlage als Bemessungskriterium für die Bedeutung der ...
- LG Freiburg, 04.07.2002 - 4 T 63/00
Notargebühr: Vereinbarkeit der Notargebühren mit der ...
- OLG München, 22.10.2009 - 32 Wx 84/09
Gebühr des Notars: Beglaubigung einer Grundschuldbewilligung auf einem Formblatt ...