Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 6. Sonstige Angelegenheiten (§§ 118 - 128e) |
(1) In Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) wird erhoben
(2) Der Geschäftswert bestimmt sich nach § 30 Abs. 2.
beschaffung für landwirtschaftliche Pächter § 127Personenstands-
angelegenheiten § 128Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit § 128aÄnderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechts-
zugehörigkeit in besonderen Fällen § 128bUnterbringungssachen § 128cFreiheits-
entziehungssachen § 128dAufgebotsverfahren § 128eAnordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
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Rechtsprechung zu § 128a KostO
4 Entscheidungen zu § 128a KostO in unserer Datenbank:
- AG Mannheim, 07.05.2009 - Ja 2 UR III 5064/07
Recht der Transsexuellen: Innerdeutsche Antragsbefugnis von Ausländern zur ...
- KG, 20.05.2008 - 1 W 62/08
Namensänderung bei Transsexualität: Verfahren bei divergierenden Gutachten zur ...
- OLG Köln, 09.06.2011 - 6 W 159/10
Auskunftsansprüche eines als Internetprovider tätigen TV-Kabelnetzbetreibers über ...
- BayObLG, 14.06.1995 - 1Z BR 95/94
Zu den Voraussetzungen der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bei ...