Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 6. Sonstige Angelegenheiten (§§ 118 - 128e) |
1In Unterbringungssachen (§ 312 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) werden keine Gebühren erhoben. 2Von dem Betroffenen werden, wenn die Gerichtskosten nicht einem Anderen auferlegt worden sind, Auslagen nur nach § 137 Abs. 1 Nr. 16 erhoben und wenn die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 gegeben sind. 3Im Übrigen werden Auslagen nur von demjenigen erhoben, dem sie durch gerichtliche Entscheidung auferlegt worden sind.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
| 01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
beschaffung für landwirtschaftliche Pächter § 127Personenstands-
angelegenheiten § 128Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit § 128aÄnderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechts-
zugehörigkeit in besonderen Fällen § 128bUnterbringungssachen § 128cFreiheits-
entziehungssachen § 128dAufgebotsverfahren § 128eAnordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
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Rechtsprechung zu § 128b KostO
102 Entscheidungen zu § 128b KostO in unserer Datenbank:
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines ...
- LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22
Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen ...
- OLG Frankfurt, 25.03.2008 - 3 WF 46/08
Kostenentscheidung im Unterbringungsverfahren: Auslagen bzw. Gebühren nach einer ...
- LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21
Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf ...
- OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 20 W 145/08
Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten eines stationären ...
- BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine ...
- LG Koblenz, 28.11.1995 - 2 T 653/95
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen ...
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03
Kosten einer vorläufigen Unterbringung
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
§ 128b KostO in Nachschlagewerken
- § 128b KostO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Gerichtskosten