Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203)   
   Titel 1 - Hypothek (§§ 1113 - 1190)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1164
Übergang der Hypothek auf den Schuldner

(1) 1Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. 2Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten, so kann der Eigentümer die Hypothek, soweit sie auf ihn übergegangen ist, nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldners geltend machen.

(2) Der Befriedigung des Gläubigers steht es gleich, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinigen.

§ 1113Gesetzlicher Inhalt der Hypothek § 1114Belastung eines Bruchteils § 1115Eintragung der Hypothek § 1116Brief- und Buchhypothek § 1117Erwerb der Briefhypothek § 1118Haftung für Nebenforderungen § 1119Erweiterung der Haftung für Zinsen § 1120Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör § 1121Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung § 1122Enthaftung ohne Veräußerung § 1123Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung § 1124Vorausverfügung über Miete oder Pacht § 1125Aufrechnung gegen Miete oder Pacht § 1126Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen § 1127Erstreckung auf die Versicherungs-
forderung
§ 1128Gebäudeversicherung § 1129Sonstige Schadensversicherung § 1130Wiederherstellungs-
klausel
§ 1131Zuschreibung eines Grundstücks § 1132Gesamthypothek § 1133Gefährdung der Sicherheit der Hypothek § 1134Unterlassungsklage § 1135Verschlechterung des Zubehörs § 1136Rechtsgeschäftliche Verfügungs-
beschränkung
§ 1137Einreden des Eigentümers § 1138Öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 1139Widerspruch bei Darlehens-
buchhypothek
§ 1140Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs § 1141Kündigung der Hypothek § 1142Befriedigungsrecht des Eigentümers § 1143Übergang der Forderung § 1144Aushändigung der Urkunden § 1145Teilweise Befriedigung § 1146Verzugszinsen § 1147Befriedigung durch Zwangsvollstreckung § 1148Eigentumsfiktion § 1149Unzulässige Befriedigungsabreden § 1150Ablösungsrecht Dritter § 1151Rangänderung bei Teilhypotheken § 1152Teilhypothekenbrief § 1153Übertragung von Hypothek und Forderung § 1154Abtretung der Forderung § 1155Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungs-
erklärungen
§ 1156Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger § 1157Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek § 1158Künftige Nebenleistungen § 1159Rückständige Nebenleistungen § 1160Geltendmachung der Briefhypothek § 1161Geltendmachung der Forderung § 1162Aufgebot des Hypothekenbriefs § 1163Eigentümerhypothek § 1164Übergang der Hypothek auf den Schuldner § 1165Freiwerden des Schuldners § 1166Benachrichtigung des Schuldners § 1167Aushändigung der Berichtigung-
surkunden
§ 1168Verzicht auf die Hypothek § 1169Rechtszerstörende Einrede § 1170Ausschluss unbekannter Gläubiger § 1171Ausschluss durch Hinterlegung § 1172Eigentümer-
gesamthypothek
§ 1173Befriedigung durch einen der Eigentümer § 1174Befriedigung durch den persönlichen Schuldner § 1175Verzicht auf die Gesamthypothek § 1176Eigentümer-
teilhypothek; Kollisionsklausel
§ 1177Eigentümer-
grundschuld, Eigentümerhypothek
§ 1178Hypothek für Nebenleistungen und Kosten § 1179Löschungsvormerkung § 1179aLöschungsanspruch bei fremden Rechten § 1179bLöschungsanspruch bei eigenem Recht § 1180Auswechslung der Forderung § 1181Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück § 1182Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek § 1183Aufhebung der Hypothek § 1184Sicherungshypothek § 1185Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften § 1186Zulässige Umwandlungen § 1187Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere § 1188Sondervorschrift für Schuld-
verschreibungen auf den Inhaber
§ 1189Bestellung eines Grundbuchvertreters § 1190Höchstbetrags-
hypothek

Rechtsprechung zu § 1164 BGB

53 Entscheidungen zu § 1164 BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 1164 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 1164 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Schuldübernahme
          § 415 III (Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
            Beschränkung der Haftung des Erben
              § 1976 (Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse) (zu § 1164 II)
              § 1991 II (Folgen der Dürftigkeitseinrede) (zu § 1164 II)
        Testament
          Einsetzung eines Nacherben
            § 2142 (Ausschlagung der Nacherbschaft) (zu § 1164 II)
          Vermächtnis
            § 2175 (Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse) (zu § 1164 II)
        Erbschaftskauf
          § 2377 (Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse) (zu § 1164 II)
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