Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 - 1203) |
Titel 2 - Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1191 - 1203) |
Untertitel 2 - Rentenschuld (§§ 1199 - 1203) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 1203 BGB
Entscheidung zu § 1203 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 03.12.2009 - 15 Wx 211/09
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung von Ansprüchen des ...