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   OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13   

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https://dejure.org/2013,26253
OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2013 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2013,26253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werklohn; Urkundenprozess; Beweisbarkeit durch Urkunden; Klage auf Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann Werklohn im Urkundenprozess eingeklagt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Urkundenprozess über Werklohnanspruch müssen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen durch Urkunden bewiesen werden können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Urkundenprozess über Werklohnanspruch müssen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen durch Urkunden bewiesen werden können

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenprozess bei Werklohnforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann der Werklohn im Urkundenprozess eingeklagt werden? (IBR 2013, 722)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 945
  • NZBau 2013, 764
  • NZM 2014, 41
  • BauR 2014, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nach der einen Auffassung ist es nicht erforderlich, dass unbestrittene Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden könnten, weil diese nach den allgemeinen Beweisregeln keines Beweises bedürften (BGHZ 62, 286, 289; BGH NJW 2008, 523; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 592, Rn. 11, § 597, Rn. 4).

    Dies soll sich nach einer Variante nur auf Lücken in der Beweisführung beziehen, wobei damit recht großzügig verfahren werden soll (BGHZ 62, 286, 292 - Preisabsprache; BGH NJW 2008, 523 - Vertragsschluss und Zahlung des Kaufpreises).

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nach der einen Auffassung ist es nicht erforderlich, dass unbestrittene Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden könnten, weil diese nach den allgemeinen Beweisregeln keines Beweises bedürften (BGHZ 62, 286, 289; BGH NJW 2008, 523; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 592, Rn. 11, § 597, Rn. 4).

    Dies soll sich nach einer Variante nur auf Lücken in der Beweisführung beziehen, wobei damit recht großzügig verfahren werden soll (BGHZ 62, 286, 292 - Preisabsprache; BGH NJW 2008, 523 - Vertragsschluss und Zahlung des Kaufpreises).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2010 - 4 U 67/10

    Werkvertragsrecht: Vertrag über Lieferung und Montage von Rolltoren für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Die Erklärung der Abnahme gegenüber der Klägerin kann auch nicht in eine Abnahme gegenüber der Beklagten umgedeutet werden (zu dieser Möglichkeit OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 669, 670).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nimmt man dagegen an, dass bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung der Werklohn sofort fällig wird (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1609, 1610; zum alten Schuldrecht BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Nimmt man dagegen an, dass bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung der Werklohn sofort fällig wird (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1609, 1610; zum alten Schuldrecht BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10

    Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Dies folge aus dem Wortlaut des § 597 Abs. 2 ZPO, nach dem die Klage auch dann als unstatthaft abzuweisen sei, wenn der Beklagte zwar säumig sei oder er den Klagegründen nicht widerspreche, sondern andere Einwendungen gegen den Anspruch vorbringe, die Anspruchsvoraussetzungen aber nicht durch Urkunden vollständig belegt seien (MK/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592, Rn. 14; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO, 3. Aufl., § 592, Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 592, Rn. 11; OLG München MDR 2012, 186).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Die Vollmacht folgt entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht aus § 1357 Abs. 1 BGB, weil Erklärungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses nicht zu Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehören (vgl. BGH FamRZ 1989, 35).
  • OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 231/95

    Wirkung der Abnahme gegenüber dem Subunternehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Soweit vertreten wird (OLG Köln NJW-RR 1997, 756), dass die Abnahme des Dritten gegenüber dem Subunternehmer den Hauptunternehmer binde, überzeugt dies mangels Begründung nicht.
  • LG Itzehoe, 18.12.2012 - 5 O 84/12
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Dezember 2012 verkündete Urteil des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe (5 O 84/12) wie folgt geändert:.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 40/15

    Anforderungen an die Beweisführung im Urkundenverfahren

    Mit dieser Argumentation vermag die Beklagte nicht durchzudringen:Soweit die Beklagte sich zu ihrer Auffassung, dass für die Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruches im Urkundsprozess auch unbestrittene Tatsachen vom Kläger durch Urkunden unterlegt werden müssen, auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 30.8.2013 - 1 U 11/13 - NJW 2014, 945, 946 beruft, handelt es sich um eine (vom Senat nicht geteilte) Mindermeinung.
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Nach der Gegenauffassung soll erforderlich sein, dass sämtliche anspruchsbegründenden, also auch unstreitige Tatsachen durch Urkunden beweisbar sind (OLG Schleswig, Urt. v. 30.08.- - 1 U 11/13, NJW 2014, 945, 946; MünchKomm-ZPO/Braun, 4. Aufl. 2012, § 592 Rn. 14; Leidig/Jöbges, NJW 2014, 892, 893 ff.; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO, 4. Aufl. -, § 592 Rn. 30 f.; s. ferner die Nachweise bei BGH, Urt. v. 24.04.1974 - VIII ZR 211/72, BGHZ 62, 286 = NJW 1974, 1199).
  • OLG München, 21.11.2019 - 23 U 4170/18

    Begründete Klage auf Kaufpreiszahlung von Diesellieferungen im Urkundenverfahren

    Das erfordert indes nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, keinen lückenlosen Urkundenbeweis; nicht beweisbedürftige, weil etwa unstreitige Tatsachen brauchen, von dem Fall der Säumnis gemäß § 597 Abs. 2 ZPO abgesehen, nicht urkundlich belegt zu werden (BGH NJW 2015, 475 Rn. 14; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 7922 Rn. 37; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 592 Rn. 6; Saenger/Siebert, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 592 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 592 Rn. 11; Tunze JuS 2017, 1073, 1075; aA OLG Schleswig NJW 2014, 945, 946).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 22 U 156/13

    Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Einwendungen im Urkundenprozess

    Die Gegenauffassung, wonach sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen stets urkundlich nachzuweisen sind (vgl. OLG München , Beschluss vom 23. Dezember 2011, 7 U 3385/11 BeckRS 2012, 00732, OLG Schleswig , Urteil vom 30. August 2013, 1 U 11/13, NZBau 2013, 764 m.w.N.), verweist u.a. auf § 597 Abs. 2 ZPO, wonach im Fall der Säumnis des Beklagten die Klage abzuweisen ist, wenn der Kläger die Beweise nicht in der erforderlichen Form angetreten und geführt hat.
  • OLG Köln, 10.06.2014 - 11 U 74/14

    Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen im Urkundenverfahren

    Dies entspreche zwar der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, werde mittlerweile aber durch obergerichtliche Entscheidungen (OLG Schleswig NJW 2014, 945 = NZBau 2013, 764 mit Anm. Dötsch; zust. Leidig/Jöbges NJW 2014, 892; OLG München ZIP 2012, 178 = BeckRS 2012, 29041) infrage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    A.A. OLG Schleswig NJW 2014, 945).
  • OLG Schleswig, 03.11.2015 - 3 U 10/15

    Energieertrag garantiert: Zahlung kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden!

    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses voraussetze, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, auch zugestandene und nicht bestrittene Tatsachen durch Urkunden beweisbar sein müssen (OLG Schleswig, 1. Zivilsenat, NJW 2014, 945; OLG München MDR 2012, 186; MüKo/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rn. 14; vermittelnd: Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 592 Rn. 11).
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