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   OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02   

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https://dejure.org/2004,4178
OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02 (https://dejure.org/2004,4178)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.03.2004 - 8 W 459/02 (https://dejure.org/2004,4178)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. März 2004 - 8 W 459/02 (https://dejure.org/2004,4178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Gerichtsgebühren als maßgebendes Ereignis für die Entstehung eines Rückerstattungsanspruchs und den Beginn der Verjährung; Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde bei Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anforderungen an ein maßgebendes Ereignis ...

  • Judicialis

    KostO § 14; ; KostO § 17 Abs. 2 aF; ; KostO § 26; ; KostO § 79; ; Richtlinie 69/335/EWG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung und Rückzahlungsanspruch von rechtsgrundlos gezahlten Gerichtsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 10 W 99/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02
    - Das OLG Düsseldorf hat dagegen - im Einklang mit der herrschenden Meinung - die Ansicht vertreten, dass die Verjährung des Rückerstattungsanspruchs bereits mit der Zahlung des an sich nicht geschuldeten Betrags beginnt (Beschl. v. 28.1.1988 - MDR 1988, 507 = RPfl 1988, 337 = JurBüro 1988, 887); diese Ansicht hat es in Auseinandersetzung mit der Auffassung des OLG Köln aufrecht erhalten (Beschl. v. 20.10.1998 - MDR 1999, 256 = NJW-RR 1999, 296 = FGPrax 1999, 36 = JurBüro 1999, 209).

    Wieso sich die Rechtsbeschwerdeführerin für ihre Ansicht insoweit auch auf OLG Düsseldorf (NJW-RR 1999, 296) beruft, ist nicht ganz nachvollziehbar.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02
    Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidungen (BVerwG NJW 1996, 1073; 1985, 2436) betreffen ganz andere, mit der hier gegebenen Sachlage nicht vergleichbare Sachverhalte und geben für die behauptete Rechtsfolge der Nicht-Verjährung des Erstattungsanspruchs nichts her.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02
    Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidungen (BVerwG NJW 1996, 1073; 1985, 2436) betreffen ganz andere, mit der hier gegebenen Sachlage nicht vergleichbare Sachverhalte und geben für die behauptete Rechtsfolge der Nicht-Verjährung des Erstattungsanspruchs nichts her.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 8 W 397/05

    Kostenordnung: Geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene

    Da Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 lit. e) Richtlinie 69/335 für den einzelnen Rechte begründet, kann er sich auf den Richtlinienverstoß vor dem nationalen Gericht berufen (Senat Rpfleger 2004, 380; EuGH, Urteil vom 2.12.1997, AZ: C-188/95, "Fantask" EuZW 1998, 172, 176 unter Tz 55).

    Der Anspruch auf Rückerstattung entstand bereits mit der Überzahlung und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatzes (Senat Rpfleger 2004, 380; KG AGS 2005, 295 m.w.N.; OLG Karlsruhe Die Justiz 2004, 422; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296 m.w.N.; a. A. Korintenberg / Lappe a.a.O. § 17 RN 17; § 157 RN 4 jeweils zu § 17 KostO).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2012 - 11 W 34/10

    Gerichtskosten: Verjährungsbeginn bei Kostenerstattungsansprüchen

    Danach kann dahinstehen, ob für § 10 GKG in dieser Fassung aus der Rechtsprechung zu § 17 KostO (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 2004, 380 f.; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2004, 11 Wx 95/03) abgeleitet werden kann, dass die Entstehung des Rückerstattungsanspruchs mit der Zahlung angenommen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2018 - 20 W 282/15

    Kostenerinnerungsverfahren: Anspruch auf Erstattung überzahlter Gerichtskosten

    Nach § 7 KostOwird der Anspruch aber bereits mit der Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts fällig (vgl. dazu KG FGPrax 2003, 89 [KG Berlin 15.10.2002 - 1 W 7734/00] ; RPfleger 2005, 217; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229 [OLG Hamm 26.03.1999 - 15 W 58/99] [OLG Hamm 26.03.1999 - 15 W 58/99] ; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36 [OLG Düsseldorf 20.10.1998 - 10 W 99/98] ; OLG Stuttgart RPfleger 2004, 380, je zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 20 W 200/03

    Handelsregistergebühren: Beginn von Verzinsung und Verjährung in Altfällen

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Bremen NJW-RR 2000, 174; BayObLG JurBüro 2001, 104; KG Rpfleger 2003, 149 und Rpfleger 2005, 217; OLG Stuttgart Rpfleger 2004, 380) entsteht der Rückzahlungsanspruch des Kostenschuldners bereits mit Überzahlung und zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung zu laufen.
  • AG Stuttgart, 28.08.2020 - 3 C 1988/19

    Rückabwicklung überzahlter Gerichtskosten- und Honorarvorschüsse zwischen

    a) Folglich ging nach Leistung des entsprechenden Vorschusses schon der aufschiebend bedingt gegen die Staatskasse entstandene (vgl. dazu OLGR Stuttgart 2004, 412 juris Rn. 21 ff.) Kostenerstattungsanspruch auf die Klägerin über (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 2019, 1218 juris Rn. 4 f. LG Bremen, VersR 2020, 902 juris Rn. 46 f.; aA je unter unzutreffender Berufung auf OLG Brandenburg, JurBüro 2013, 155 juris Rn. 6, wo diese Frage ausdrücklich offen gelassen wurde - Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 17 ARB 2010 Rn. 59; Bruns in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 17 ARB Rn. 29).
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