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   OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09   

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https://dejure.org/2009,7639
OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09 (https://dejure.org/2009,7639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2009 - 8 W 42/09 (https://dejure.org/2009,7639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 8 W 42/09 (https://dejure.org/2009,7639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    ZPO §§ 103 ff; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Nr. 3100; ; RVG-VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    In dem Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07, veröffentlicht u. a. in AGS 2008, 158 und NJW 2008, 1323, sowie bestätigt durch weitere Entscheidungen (BGH NJW 2008, 3641; JurBüro 2008, 468 und 469; AGS 2008, 377) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV vorzunehmen ist unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    In dem Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07, veröffentlicht u. a. in AGS 2008, 158 und NJW 2008, 1323, sowie bestätigt durch weitere Entscheidungen (BGH NJW 2008, 3641; JurBüro 2008, 468 und 469; AGS 2008, 377) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV vorzunehmen ist unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07

    Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    In dem Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07, veröffentlicht u. a. in AGS 2008, 158 und NJW 2008, 1323, sowie bestätigt durch weitere Entscheidungen (BGH NJW 2008, 3641; JurBüro 2008, 468 und 469; AGS 2008, 377) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV vorzunehmen ist unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
  • BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    In dem Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07, veröffentlicht u. a. in AGS 2008, 158 und NJW 2008, 1323, sowie bestätigt durch weitere Entscheidungen (BGH NJW 2008, 3641; JurBüro 2008, 468 und 469; AGS 2008, 377) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des gerichtlichen Verfahrens gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV vorzunehmen ist unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 8 W 442/07

    Kostenfestsetzung: Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    Die vom Klägervertreter zitierte Entscheidung des KG Berlin vom 23. Oktober 2008, Az. 1 W 375/07, befasst sich im übrigen mit der Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs aus dem Jahr 2006, während der vorliegende am 25. September 2008 geschlossen wurde und damit zu einer Zeit, als die Rechtsprechung des BGH längst bekannt und die frühere Rechtsauffassung des Senats, der in den vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 23 und AGS 2008, 43) jeweils die Rechtsbeschwerde zum BGH zuließ, überholt war.
  • OLG Stuttgart, 19.09.2007 - 8 W 374/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    Die vom Klägervertreter zitierte Entscheidung des KG Berlin vom 23. Oktober 2008, Az. 1 W 375/07, befasst sich im übrigen mit der Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs aus dem Jahr 2006, während der vorliegende am 25. September 2008 geschlossen wurde und damit zu einer Zeit, als die Rechtsprechung des BGH längst bekannt und die frühere Rechtsauffassung des Senats, der in den vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 23 und AGS 2008, 43) jeweils die Rechtsbeschwerde zum BGH zuließ, überholt war.
  • KG, 23.10.2008 - 1 W 375/07

    Anwaltskosten: Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 42/09
    Die vom Klägervertreter zitierte Entscheidung des KG Berlin vom 23. Oktober 2008, Az. 1 W 375/07, befasst sich im übrigen mit der Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs aus dem Jahr 2006, während der vorliegende am 25. September 2008 geschlossen wurde und damit zu einer Zeit, als die Rechtsprechung des BGH längst bekannt und die frühere Rechtsauffassung des Senats, der in den vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 23 und AGS 2008, 43) jeweils die Rechtsbeschwerde zum BGH zuließ, überholt war.
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2010 - 9 W 338/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbarkeit der neu geschaffenen Anrechnungsvorschrift

    Es war danach unerheblich, ob die Geschäftsgebühr als Nebenforderung mit eingeklagt worden war oder ob der Kläger dies unterlassen hatte wegen etwaiger Einwendungen oder Einreden (z. B. Verjährungseinrede) oder ob mit der umfassenden Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich bezüglich eines etwaigen Erstattungsanspruchs des Klägers zwischen den Parteien ein Erlassvertrag ( § 397 BGB) abgeschlossen worden war (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 417).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Es war danach unerheblich, ob die Geschäftsgebühr als Nebenforderung mit eingeklagt worden war oder ob der Kläger dies unterlassen hatte wegen etwaiger Einwendungen oder Einreden (z. B. Verjährungseinrede) oder ob mit der umfassenden Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich bezüglich eines etwaigen Erstattungsanspruchs des Klägers zwischen den Parteien ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) abgeschlossen worden war (Senat, OLGR Stuttgart 2009, 417).
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