Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des Sachverständigen bei Hinzuziehung einer Drittfirma als Hilfskraft; Berechtigung eines Zuschlags auf die Rechnung der Drittfirma; Zulässigkeit einer Verböserung im Verfahren über die Beschwerde des Sachverständigen gegen die gerichtliche Festsetzung seiner ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Jveg
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 4 JVEG, § 8 Abs 2 JVEG, § 12 Abs 2 JVEG
Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen: Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren über die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung; Erstattung von Kosten für die Hinzuziehung einer Drittfirma - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des Sachverständigen bei Hinzuziehung einer Drittfirma als Hilfskraft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Drittfirma als Hilfskraft hinzugezogen: Aufwendungen erstattungsfähig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schlimmer geht immer! (IBR 2018, 479)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 06.02.2017 - 1 O 152/15
- OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1085
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 3 W 60/99
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Die gemäß § 4 JVEG zulässige Beschwerde des Sachverständigen gegen den seine Vergütung festsetzenden Beschluss des Landgerichts vom 06.02.2017 ist unbegründet, hat jedoch zur Folge, dass das Beschwerdegericht den gesamten Vergütungsantrag in allen Einzelpositionen zu überprüfen und vorliegend auch die Vergütung niedriger festzusetzen hat, da es ein Verschlechterungsverbot nicht gibt, vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 14.09.1984 - 1 Ws 574/84; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.06.1999 - 3 W 60/99; Hartmann, Kostengesetze Kommentar, 48. Auflage 2018, § 4 JVEG Rn 32. Hierauf hat das Beschwerdegericht mit Verfügung vom 24.01.2018 hingewiesen. - OLG Schleswig, 14.09.1984 - 1 Ws 574/84
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Die gemäß § 4 JVEG zulässige Beschwerde des Sachverständigen gegen den seine Vergütung festsetzenden Beschluss des Landgerichts vom 06.02.2017 ist unbegründet, hat jedoch zur Folge, dass das Beschwerdegericht den gesamten Vergütungsantrag in allen Einzelpositionen zu überprüfen und vorliegend auch die Vergütung niedriger festzusetzen hat, da es ein Verschlechterungsverbot nicht gibt, vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 14.09.1984 - 1 Ws 574/84; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.06.1999 - 3 W 60/99; Hartmann, Kostengesetze Kommentar, 48. Auflage 2018, § 4 JVEG Rn 32. Hierauf hat das Beschwerdegericht mit Verfügung vom 24.01.2018 hingewiesen. - OLG Düsseldorf, 27.04.1993 - 10 W 32/93
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Bedient sich ein Sachverständiger - wie hier aufgrund einer entsprechenden Anweisung des Gerichts - eines Gehilfen, so kann er die Kosten einer von ihm beauftragten Fremdfirma geltend machen, jedoch nur insoweit, als diese Aufwendungen ihrerseits als notwendig anzusehen sind, OLG Düsseldorf Beschluss vom 27.04.1993 - 10 W 32/93; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke aaO § 12 JVEG Rn 20. Dies gilt umso mehr, als der Gutachter seitens des Landgerichts ausdrücklich angewiesen worden ist, die Tätigkeit seines Gehilfen zu überwachen. - BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
"Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Gemäß § 8 Abs. 2 JVEG erhält der gerichtlich bestellte Sachverständige die erforderliche Zeit vergütet, welche nicht zwangsläufig identisch ist mit der tatsächlich aufgewendeten oder gar abgerechneten Zeit, vgl. BVerfG Beschluss vom 26.07.2007 - 1 BvR 55/07 (JURIS Tz 22); BGH Beschluss vom 16.12.2003 - X ZR 206/98. - BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17
Gemäß § 8 Abs. 2 JVEG erhält der gerichtlich bestellte Sachverständige die erforderliche Zeit vergütet, welche nicht zwangsläufig identisch ist mit der tatsächlich aufgewendeten oder gar abgerechneten Zeit, vgl. BVerfG Beschluss vom 26.07.2007 - 1 BvR 55/07 (JURIS Tz 22); BGH Beschluss vom 16.12.2003 - X ZR 206/98.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - L 15 KR 539/18
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren
Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz im Rechtsmittelverfahren gilt auch für Beschwerden im JVEG, denn das JVEG enthält keine abweichende Regelung insoweit (…so auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 08.03.2016 - L 15 SF 209/15 -, juris Rn. 50; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2018 - 8 W 342/17 -, juris Rn. 1 m.w.N.).