Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
| Abschnitt 3 - Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§§ 8 - 14) |
(1) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten als Vergütung
| 1. | ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11), | |
| 2. | Fahrtkostenersatz (§ 5), | |
| 3. | Entschädigung für Aufwand (§ 6) sowie | |
| 4. | Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12). |
(2) 1Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt. 2Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war; anderenfalls beträgt das Honorar die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrags.
(3) Soweit vergütungspflichtige Leistungen oder Aufwendungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen, ist die Vergütung nach der Anzahl der Angelegenheiten aufzuteilen.
(4) Den Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 bestimmte Vergütung gewährt werden.
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Rechtsprechung zu § 8 JVEG
804 Entscheidungen zu § 8 JVEG in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2026 - L 15 U 305/26
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.2026 - L 15 U 305/26
- LSG Baden-Württemberg, 03.06.2026 - L 10 KO 1543/26
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vergütung einer ...
- VG Stuttgart, 10.08.2021 - 11 K 2951/21
Vergütbare Wartezeit des Dolmetschers
- LSG Thüringen, 28.10.2024 - L 1 JVEG 195/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtskostenfreies ...
- OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2024 - 3 MB 22/23
Annahme eines Anordnungsgrundes; Anwendbarkeit der Vergütungskriterien des ...
- OLG Hamm, 08.08.2022 - 22 U 125/15
Festsetzung der Vergütung; Sachverständiger
- OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 8 W 321/17
Vergütung von Sachverständigen: Minutengenaue Erfassung des Zeitaufwands und ...
- KG, 25.03.2015 - 152 OJs 2/11
Sachverständigenvergütung: Vergütungsfähigkeit der Nachtruhezeit bei Anreise am ...
§ 8 JVEG in Nachschlagewerken
- § 8 JVEG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Begutachtung
Genehmigung der Heilbehandlung
Gerichtskosten
Querverweise
Auf § 8 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- § 9 (Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher)