Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Abschnitt 2 - Gemeinsame Vorschriften (§§ 5 - 7) |
(1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für die Zeit, während der er aus Anlass der Wahrnehmung des Termins von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend sein muss, ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach der Verpflegungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen im Inland nach dem Einkommensteuergesetz bemisst.
(2) Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes gewährt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.12.2015 | Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten | 10.12.2015 |
Rechtsprechung zu § 6 JVEG
293 Entscheidungen zu § 6 JVEG in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2023 - L 10 KO 2265/23
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenerstattung bei Anordnung des persönlichen ...
- OLG Bamberg, 02.05.2023 - 2 WF 71/23
Beschwerde gegen die Festsetzung geltend gemachter Auslagen im Rahmen der ...
- OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit ...
- LSG Thüringen, 22.10.2018 - L 1 JVEG 71/17
Voraussetzungen einer Kostenerstattung für die Begleitperson anlässlich der ...
- BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K ...
- BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - ...
- LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12
Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12
Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG
- LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 15 U 10/17
Anspruch auf Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren für die ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - L 15 U 670/18
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an ...
Querverweise
Auf § 6 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 7 (Ersatz für sonstige Aufwendungen)
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- § 8 (Grundsatz der Vergütung)
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- § 15 (Grundsatz der Entschädigung)
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 19 (Grundsatz der Entschädigung)