Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
| Abschnitt 2 - Gemeinsame Vorschriften (§§ 5 - 7) |
(1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für die Zeit, während der er aus Anlass der Wahrnehmung des Termins von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend sein muss, ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach der Verpflegungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen im Inland nach dem Einkommensteuergesetz bemisst.
(2) Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes gewährt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.12.2015 | Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten | 10.12.2015 |
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Rechtsprechung zu § 6 JVEG
304 Entscheidungen zu § 6 JVEG in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 02.05.2023 - 2 WF 71/23
Beschwerde gegen die Festsetzung geltend gemachter Auslagen im Rahmen der ...
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2024 - L 10 KO 2115/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - gerichtlich angeordnete ...
- OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit ...
- BFH, 25.03.2015 - X K 8/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K ...
- LSG Thüringen, 22.10.2018 - L 1 JVEG 71/17
Voraussetzungen einer Kostenerstattung für die Begleitperson anlässlich der ...
- LSG Thüringen, 23.04.2025 - L 1 JVEG 620/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Fahrtkostenersatz - Vorliegen ...
- OVG Niedersachsen, 31.05.2022 - 13 PS 135/22
Ehrenamtlicher Richter; Entschädigung; Festsetzung; Übernachtungskosten; ...
- LSG Thüringen, 24.10.2025 - L 1 JVEG 600/25
Sozialgerichtliches Verfahren; Entschädigung eines Beteiligten für ...
- BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - ...
- OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!
Querverweise
Auf § 6 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 7 (Ersatz für sonstige Aufwendungen)
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- § 8 (Grundsatz der Vergütung)
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- § 15 (Grundsatz der Entschädigung)
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 19 (Grundsatz der Entschädigung)