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   BFH, 06.07.2015 - X K 5/13   

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https://dejure.org/2015,29927
BFH, 06.07.2015 - X K 5/13 (https://dejure.org/2015,29927)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2015 - X K 5/13 (https://dejure.org/2015,29927)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - X K 5/13 (https://dejure.org/2015,29927)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 91 Abs 1 S 2, FGO § ... 139 Abs 2, FGO § 155 S 2, GVG § 198, GVG §§ 198 ff, FGO § 139 Abs 1, ZPO § 91 Abs 1 S 1, FGO § 155 S 1, JVEG § 5, JVEG § 6, JVEG § 19, JVEG § 7 Abs 2, FGO § 149 Abs 1, ZPO § 91 Abs 2 S 2, RVG-VV Vorbem 7 Abs 3 S 1, RVG-VV Nr 7003, RVG-VV Nr 7004, RVG-VV Nr 7005, RVG-VV Nr 7006
    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • Bundesfinanzhof

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 FGO, § 155 S 2 FGO, § 198 GVG, §§ 198 ff GVG
    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • IWW

    § 91 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), 7006 VV-RVG,... § 60 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), Nr. 3200 VV-RVG, § 149 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 139 Abs. 1 FGO, § 60 Abs. 1 RVG, § 155 FGO, § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 6 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, § 7 Abs. 2 JVEG, § 20 JVEG, § 155 Satz 2 FGO, §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 139 Abs. 2 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 5, 6 JVEG, § 22 JVEG, §§ 19 ff. JVEG, § 6 Abs. 1 JVEG, Nr. 7000 des VV-RVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG, § 106 ZPO, §§ 150, 152, 153 FGO

  • Anwaltsblatt

    VV RVG Vorbem. 7 Abs. 3 Satz 1, VV RVG Nr. 7003 bis 7006
    Kosten, wenn Anwalt an einem Tag vier Termine am selben Gericht wahrnimmt

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 2; GVG § 198 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Mitarbeiters einer juristischen Person für die Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kostenerstattung des verklagten Bundeslandes wegen überlanger Verfahrensdauer; Bundesland keine Finanzbehörde gemäß § 139 Abs. 2 FGO; Erstattung notwendiger Reisekosten einschließlich Tagegelder eines Vertreters einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Mitarbeiters einer juristischen Person für die Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG Vorbem. 7 Abs. 3 Satz 1, VV RVG Nr. 7003 bis 7006
    Kosten, wenn Anwalt an einem Tag vier Termine am selben Gericht wahrnimmt

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG Vorbem. 7 Abs. 3 Satz 1, VV RVG Nr. 7003 bis 7006
    Kosten, wenn Anwalt an einem Tag vier Termine am selben Gericht wahrnimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 438
  • AnwBl Online 2016, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.10.2014 - X K 3/13

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

    Die geltend gemachte Zeitversäumnis des Vertreters des Landes Brandenburg, hier des Vizepräsidenten des FG Berlin-Brandenburg infolge der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung beim BFH in München, ist daher nicht erstattungsfähig (vgl. BFH-Beschluss des Urkundsbeamten des BFH vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Das FG Berlin-Brandenburg übt jeweils Rechtsprechungsgewalt desjenigen Bundeslandes aus, aus dem das Ausgangsverfahren stammt (BFH-Urteil vom 17. April 2013 X K 3/12, BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Nach Auffassung des BVerwG und des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. BGH-Beschluss vom 7. Mai 2014 XII ZB 630/12, Monatsschrift für Deutsches Recht 2014, 867, mit umfangreichen Nachweisen, unter Anschluss an den BVerwG-Beschluss vom 29. Dezember 2004  9 KSt 6/04, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 466) haben dagegen juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch einen Bediensteten (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG).
  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Zehr- oder Verpflegungskosten sind als allgemeiner Aufwand i.S. von § 6 Abs. 1 JVEG erstattungsfähig, wenn sie infolge des gerichtlich angesetzten Termins objektiv notwendig sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Mai 2014 L 15 SF 137/13, juris).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist nicht nur die reine Zeitversäumnis, sondern sind auch die eigentlichen Reisekosten nach den für die Entschädigung von Zeugen geltenden Regeln abzurechnen (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 1983  4 A 1/78, Der Deutsche Rechtspfleger 1984, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94

    Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Diese in der Regel unbedeutenden Kosten heben sich aus dem allgemeinen Sachaufwand der Behörde nicht heraus (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994  4 S 317/94, juris) und lassen eine Einordnung als nicht erstattungsfähige Generalunkosten der Behörde als zutreffend erscheinen.
  • VG München, 22.11.2012 - M 21 M 12.4763

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Reisekosten einer

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Die Erstattung notwendiger Reisekosten einschließlich Tagegelder eines Vertreters einer juristischen Person des öffentlichen Rechts richtet sich somit nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. §§ 5, 6 JVEG (vgl. z.B. Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 22. November 2012 M 21 M 12.4763, juris).
  • FG Hessen, 28.07.1998 - 12 Ko 3483/98

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von gemachten Aufwendungen für die Anreise

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Zu diesen Finanzbehörden gehören nur die Stellen, die in Abgabenangelegenheiten, also in ihrer steuerverwaltenden Funktion, an einem Klageverfahren beteiligt sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 28. Juli 1998  12 Ko 3483/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1423; BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. Oktober 2014 X K 3/13, juris).
  • VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01
    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - X K 5/13
    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Diese Auslagen sind zu einem entsprechend der Vorbem. 7 Abs. 3 VV RVG prozentual auf die in dem Termin verhandelten zwei Streitsachen umzulegen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 06.07.2015 - X K 5/13).
  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Dies ergibt sich daraus, dass die Erstattung von Reisekosten nebst Zeitversäumnis sich gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO nach dem JVEG richtet, dieses also umfassend anzuwenden ist (so auch BFH, Beschluss v. 6.7.2015, X K 5/13, Rn. 15; VG Gera, Beschluss v. 24.9.2020, 5 S 1095/20, Rn. 12; BeckOK ZPO/Jaspersen, § 91 ZPO Rn. 159).
  • VG Gera, 24.09.2020 - 5 S 1096/20

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten von Behördenmitarbeitern zu

    Dies liegt darin begründet, weil kein Grund ersichtlich ist, hinsichtlich der Kosten der Zeitversäumnis einerseits und weiterer Kosten zu differenzieren (vgl. ebenso: BFH, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Juli 2015 - X K 5/13 -, Rn. 15, juris).
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