Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
| Abschnitt 5 - Entschädigung von Zeugen und Dritten (§§ 19 - 23) |
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 4 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vom 21.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) | 21.12.2020 | |
| 01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 |
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Rechtsprechung zu § 20 JVEG
327 Entscheidungen zu § 20 JVEG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.09.2026 - IV ZB 4/26
Bemessen des Werts des Beschwerdegegenstandes nach dem Interesse eines ...
- LSG Bayern, 11.06.2026 - L 12 SF 231/25
Verdienstausfallentschädigung, Zeitversäumnis, Fahrtkostenerstattung, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2025 - 31 A 1962/23
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines ...
- LG Bamberg, 09.07.2026 - 2 O 239/09
Reisekostenerstattung, Auslagen für Zeitversäumnis, Nachteile bei ...
- OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 252/20
Voraussetzungen der Entschädigung für Verdienstausfall; Entschädigung bei der ...
- OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit ...
- OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 Ws 104/22
Umfang der Erstattung notwendiger Auslagen nach Freispruch des Angeklagten ...
- KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen ...
- SG Karlsruhe, 22.05.2015 - S 1 SF 1609/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen - ...
- LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Entschädigung eines ...
Querverweise
Auf § 20 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 19 (Grundsatz der Entschädigung)