Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
| Abschnitt 5 - Entschädigung von Zeugen und Dritten (§§ 19 - 23) |
1Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 25 Euro beträgt. 2Gefangene, die keinen Verdienstausfall aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis haben, erhalten Ersatz in Höhe der entgangenen Zuwendung der Vollzugsbehörde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vom 21.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) | 21.12.2020 | |
| 01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 |
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Rechtsprechung zu § 22 JVEG
338 Entscheidungen zu § 22 JVEG in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2026 - L 10 KO 2466/26
Kein finanzieller Ausfall bei bezahltem Urlaub!
- OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 252/20
Voraussetzungen der Entschädigung für Verdienstausfall; Entschädigung bei der ...
- LSG Bayern, 11.06.2026 - L 12 SF 231/25
Verdienstausfallentschädigung, Zeitversäumnis, Fahrtkostenerstattung, ...
- KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen ...
- BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20
Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2025 - 31 A 1962/23
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines ...
- LG Bamberg, 09.07.2026 - 2 O 239/09
Reisekostenerstattung, Auslagen für Zeitversäumnis, Nachteile bei ...
- OLG Celle, 18.11.2025 - 2 Ws 277/25
Verwerfung der Beschwerde des ehrenamtlichen Richters; Zur Anordnung des ...
- OLG Frankfurt, 18.04.2024 - 18 W 14/24
Keine Festsetzung von Verdienstausfall für Gesellschafter-Geschäftführer
- VG Neustadt, 13.07.2017 - 4 K 1131/16
Umfang der Kostenerstattung nach VwGOAG RP § 19 Abs 1 S 1
Querverweise
Auf § 22 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- Vergütung und Aufwendungsersatz
- § 1878 (Aufwandspauschale)