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   OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04   

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https://dejure.org/2004,17450
OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04 (https://dejure.org/2004,17450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.2004 - 4 U 56/04 (https://dejure.org/2004,17450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 4 U 56/04 (https://dejure.org/2004,17450)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei einer Hinterlegungsvereinbarung müssen die Auszahlungsvoraussetzungen exakt definiert werden (IBR 2006, 1471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Unzulässig ist deshalb eine erneute Klage, deren Streitgegenstand mit dem eines rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreits identisch ist (BGH NJW 1995, 1757; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 19 m.w.N.).

    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang festgelegt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757), und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (MünchKomm/Gottwald, ZPO, 2. Aufl., § 322, Rn. 133; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322, Rn. 234; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 64; vgl. auch BGH, NJW 1993, 3204).

    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757; NJW 2004, 294).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - 22 U 205/01

    Haftung trotz Mangelbeseitigung durch Unternehmer?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Die Beklagte hat diese Ansprüche in Höhe von 7.349,52 EUR (6.261,79 EUR nebst Zinsen von 1.087,73 EUR [vgl. Anl. B 11 bei Bl. 75 d.A.]) gegenüber der im Verfahren beim OLG Düsseldorf mit dem Az. 22 U 205/01 titulierten Honorarforderung der Kläger zur Aufrechnung gebracht und die Meinung vertreten, damit sei der Honoraranspruch der Kläger erloschen, weshalb diese keinesfalls die Auskehrung des hinterlegten Betrags verlangen könnten.

    Die Honoraransprüche der Kläger wurden im Verfahren beim OLG Düsseldorf (Az. 22 U 205/01) auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 12.04.2002 durch das Urteil vom 15.05.2002 rechtskräftig festgestellt.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - Az. 22 U 205/01 - hat in dem mit umgekehrten Parteirollen geführten Rechtsstreit ausgeführt (Urt. v. 15.05.2002, S. 20):.

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang festgelegt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757), und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (MünchKomm/Gottwald, ZPO, 2. Aufl., § 322, Rn. 133; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322, Rn. 234; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 64; vgl. auch BGH, NJW 1993, 3204).

    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757; NJW 2004, 294).

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang festgelegt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757), und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (MünchKomm/Gottwald, ZPO, 2. Aufl., § 322, Rn. 133; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322, Rn. 234; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 64; vgl. auch BGH, NJW 1993, 3204).

    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757; NJW 2004, 294).

  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    aa) Der BGH stellt für die zeitlichen Grenzen der materiellen Rechtskraft bei Gestaltungsrechten nicht auf deren Ausübung, sondern - ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Berechtigten - auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und die objektive Befugnis zu ihrer Ausübung ab (BGHZ 94, 29, 34 m.w.N.).

    Eine nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses erklärte Aufrechnung, die sich auf im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung objektiv bereits vorhandenen Tatsachen stützt, ist deshalb nicht nur eine nach § 767 Abs. 2 ZPO unzulässige Einwendung (BGHZ 94, 29, 34 m.w.N.), sondern stellt aus dem gleichen sachlichen Grund auch keine neue Tatsache dar, die es rechtfertigen würde, die sich aus der Aufrechnung ergebenden Rechtsfolgen zum Gegenstand eines neuen Rechtsstreits zu machen (Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 66).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (st. Rspr.; BGH NJW 1992, 1172 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Auf die rechtliche Begründung kommt es nicht an (BGH, NJW 2004, 1252; vgl. auch BGH GRUR 2002, 787).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Eine gesamtschuldnerische Haftung des bauleitenden Architekten mit dem Werkunternehmer kommt nur dann in Betracht, wenn die Pflichtwidrigkeit für einen Bauwerksschaden mitursächlich war (vgl. etwa BGH BauR 1994, 392; IBR 2002, 494).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    (22) Nach der st. Rspr. des BGH verbietet die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung - als negative Prozessvoraussetzung - eine neue Verhandlung über denselben Streitgegenstand (ne bis in idem; BGH NJW 1985, 1711 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang festgelegt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr.; BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141; NJW 1995, 1757), und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (MünchKomm/Gottwald, ZPO, 2. Aufl., § 322, Rn. 133; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322, Rn. 234; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 322, Rn. 64; vgl. auch BGH, NJW 1993, 3204).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

  • OLG Celle, 25.04.2002 - 22 U 99/01

    Zulässigkeit der Klage einer Miterbin auf Zahlung des auf sie entfallenden

  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

  • BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02

    Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses

  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

  • OLG Köln, 12.09.1996 - 18 U 171/95

    Architektenhaftung: Einerseits Planung, andererseits Bauüberwachung

  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
  • BGH, 26.04.1973 - VII ZR 85/71

    Gebäude für gewerbliche Zwecke - Lagerhaus als mit dem Grund und Boden fest

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 243/74

    Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bezüglich einer

  • KG, 22.02.2001 - 4 U 492/99

    Überwachungspflicht des Architekten

  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

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