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   OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20   

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https://dejure.org/2022,8585
OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zeugenbeistand im Staatsschutzverfahren - 420 EUR Pauschgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 2 StE 7/20
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2016 - 2 ARs 56/15

    Gewährung einer Pauschgebühr wegen außergewöhnlichen Umfangs eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 2 StE 7/20
    Dem Rechtsanwalt muss wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit durch die gesetzlichen Gebühren eine unzumutbare Benachteiligung entstehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 ARs 56/15).
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).
  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).
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