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   OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03   

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OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03 (https://dejure.org/2007,9868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2007 - 6 U 242/03 (https://dejure.org/2007,9868)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 6 U 242/03 (https://dejure.org/2007,9868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelbfärbung als Mangel bei verlegten Natursteinplatten; Zulässige Fugenbreite zwischen einzelnen Natursteinplatten; Allgemein anerkannte Regeln der Technik bei der Verlegung von Natursteinplatten; Begriff der Bauüberwachung i.S.d. § 15 Honorarordnung für Architekten und ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    DIN 18332: Anerkannte Regeln der Technik für Naturwerksteinarbeiten! (IBR 2008, 381)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt? (IBR 2008, 435)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    DIN 18157: Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik durch neue Verfahren! (IBR 2008, 434)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anerkannte Regeln der Technik: Nach altem Recht zugesicherte Eigenschaft! (IBR 2008, 433)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 75/03

    Rechtsnatur und Auslegung der VOB/C

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Das ergibt sich aus der Verweisung in S. 1 der Ziff. 3.2.8 der DIN 18332 ("Für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett gelten: DIN 18157- 1 ...") und zwar mit einer solchen Eindeutigkeit, dass die Ziffer mangels Auslegungsbedürftigkeit nicht (anders) ausgelegt werden kann88 (Heinrichs in Palandt BGB 66. Auflage § 133 Rdnr. 6; diese Voraussetzung für eine Auslegung nach allgemeinem Vertragsrecht gilt auch für die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen: Lindacher in Wolff/Horn/Lindacher AGBG 4. Auflage § 5 Rdnr. 2 und andeutungsweise Stoffel AGB-Recht Rdnr. 357) , obwohl sie rechtlich als Vertragsklausel anzusehen und daher an sich der Auslegung nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelten Grundsätzen unterworfen ist (vgl. hierzu BGH BauR 2004, 1438, 1439) .

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und ihres Privatgutachters Kxxx (letzterer uU in Abweichung zur Konstellation, die der Entscheidung des BGH in BauR 2004, 1438 zugrunde lag, allerdings nur in seinem Gutachten, nicht dagegen im Beckschen VOB/C - Kommentar, s.u.) kann sich die Verweisung gerade nicht nur auf die Verlegung von Natursteinfliesen im Dünnbett beziehen, denn wie bereits oben ausgeführt findet auf die Verlegung von Natursteinfliesen nicht die DIN 18332, sondern die DIN 18352 Anwendung.

    Angesichts des eindeutigen Ergebnisses von Wortlaut sowie Sinn und Zweck verstehen redliche Vertragspartner die Verweisung in der DIN 18332 damit auch so (vgl. hierzu BGH BauR 2004, 1438, 1439 unter 5 b sowie Leitsatz 2) .

    I.Ü. sieht der Baurechtssenat des BGH die Auslegung von DIN-Normen nicht als Grundsatzfrage an (BGH BauR 2004, 1438, 1441) .

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Allerdings stammt sie im Weißdruck aus dem Jahr 1979 und bildete bereits im Zeitpunkt der Verlegung des Belags die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr vollständig ab197 (siehe zur ähnlichen Problematik bei der DIN für Schallschutz - DIN 4109 Ausgabe 1962: BGH NJW 1998, 2814, 2815 sowie NJW-RR 1995, 472, 473) .

    Deshalb wurden an ihr Vorliegen geringe Anforderungen gestellt und daher galt allgemein, dass der Unternehmer beim Abschluss eines Bauvertrags selbst dann üblicherweise stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zusicherte, wenn sie im Bauvertrag nicht einmal erwähnt worden waren (BGHZ 139, 16, 19; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146; im insoweit nicht näher begründeten Urteil des BGH BauR 1999, 254, 256 dürfte wegen der Verhandlungen über die Pos 1.05 des Leistungsverzeichnisses ein vom Üblichen abweichender Fall vorgelegen haben) .

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit liegt darin, dass die Bettung in einem Verfahren wie dem Floating-Buttering-Verfahren eine Nutzlastreserve schafft, die dem Besteller, hier also der Klägerin, eine spätere Nutzungsänderung erlauben würde (so auch BGH BauR 2003, 533, 534) .

    Der Wert 1, 22 bedeutet zwar noch eine Sicherheitsreserve von 22% (die Formel für die Bruchlastberechnung von Platten in der Anlage B zur DIN EN 1341 = Bl. 1885 d.A. setzt immerhin 60% an, siehe auch Hxxx im Ergänzungsgutachten vom 21. November 2006 S. 24 (Bl. 1595 d.A.) ), aber damit deutlich weniger als der DIN 18157 stillschweigend zugrunde liegt und was dann von Bedeutung werden kann, wenn die Klägerin eine Nutzungsänderung vornimmt, was ihr prinzipiell unbenommen bleibt (BGH BauR 2003, 533, 534; OLG Celle NJW-RR 1991, 1175, 1176) .

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Denn die Feststellung der Unverhältnismäßigkeit ist ein komplexer Abwägungsvorgang, bei der der Umfang der Beeinträchtigung der Nutzung durch den Besteller nur einer von zahlreichen Gesichtspunkten ist (zu § 635 BGB a.F.: BGH NJW 2006, 2912, 2914 Rdnr. 19 sowie Rdnr. 24ff mwN, insb. NJW 1973, 138, 139f) , zu denen der Schuldner, hier also die Beklagte, vorzutragen hätte.

    Abgesehen davon wäre weiter erforderlich, dass der Unternehmer, hier also die Beklagte, nicht grob fahrlässig gehandelt haben darf356 (BGH NJW 1973, 138, 139; Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Auflage Rdnr. 1684 iVm 1576) .

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Nichts anderes folgt aus dem vom Beklagtenvertreter vorgelegten Urteil des BGH NJW 2003, 3480, 3481 unter II 1 a), mit dem er seine Meinung untermauern will, dass der Senat an die erstinstanzlich aufgrund Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen gebunden sei.
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Abgesehen davon umfasst die Prozessvollmacht auch die Entgegennahme von materiell-rechtlichen Willenserklärungen, die sich auf die streitige Angelegenheit beziehen (BGH NJW 2003, 963, 964 mwN) .
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Auf die Pflicht zur mangelfreien Übergabe des bereits erstellten Teils finden - solange nicht die nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2475, 2476f) z.B. für die Fälligkeit der Vergütung erforderliche Abnahme erfolgt ist - weiterhin die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts Anwendung.
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Gerade wegen der Rollenverteilung im Werkvertrag kann das vom Beklagtenvertreter für Sachverständigenkosten zitierte Urteil des BGH in BauR 2002, 86, 87, das sich mit Ersatzansprüchen des Bestellers bei einem Fehlverhalten des Unternehmers befasst und auf § 13 Nr. 7 VOB/B gestützt werden konnte, nicht übertragen werden.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Auch ist die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung als solche unstreitig und daher unabhängig von § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen (BGHZ 161, 138, 141f) .
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
    Es besteht im Gegenteil ein Anspruch der Parteien, Sachverständige in einer mündlichen Verhandlung zu entscheidungserheblichen Tatsachen befragen zu können und zwar unabhängig davon, ob das Gericht die Erläuterung für notwendig hält (statt vieler: BVerfG NJW 1998, 2273f; BGH NJW 2006, 3054, 3055; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 28. Auflage § 411 Rdnr. 5) .
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • BGH, 29.06.2006 - VII ZR 86/05

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs; Umfang

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Formularmäßige Abnahmeklauseln wirksam?

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01

    BGH

  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Sicherungsrechten

  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 371/96

    Mangel eines Industrieestrichbodens

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

  • BGH, 07.07.1987 - X ZR 23/86

    Ansprüche des Bestellers vor Abnahme des Werks

  • OLG Celle, 29.01.2003 - 7 U 113/02

    Gewährleistung beim Bauvertrag ; Mündliche Beschaffenheitsvereinbarung;

  • BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62

    Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 194/95

    Einbeziehung der VOB/B; mangelhafter Granitplattenbelag

  • LG Hamburg, 05.03.1992 - 308 S 209/91

    Unberechtigte Mängelrüge: Wer trägt die Untersuchungskosten?

  • OLG Stuttgart, 26.08.1976 - 10 U 35/76

    Fehler der Leistung; DIN-Normen

  • KG, 30.06.1998 - 5 U 4771/97

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung einer

  • OLG Celle, 19.07.1990 - 7 U 89/89

    "Riskante Planung" und Haftung des Architekten

  • OLG Hamburg, 16.11.1978 - 10 U 102/76

    Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers zur Aufklärung von Mängelursachen

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08

    Wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist gemäß § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG verfristete

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2008 - VII ZR 159/07 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2008 - VII ZR 159/07 -, c) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2007 - 6 U 242/03 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Mellinghoff, die Richterin Lübbe-Wolff und den Richter Gerhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. August 2008 einstimmig beschlossen: .
  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 217/12

    Auftragnehmer bestimmt, wie er die Leistung erbringt!

    Insbesondere die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 25. Juli 2007 - 6 U 242/03 - (juris) besagt lediglich, dass die Verlegung von Natursteinplatten im Gegensatz zu der von Natursteinfliesen trotz des Titels der DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) nicht unter diese, sondern unter die DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten) fällt.
  • OLG Köln, 13.12.2013 - 11 U 217/12

    Auftragnehmer bestimmt, wie er seine Leistung erbringt!

    Insbesondere die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 25. Juli 2007 - 6 U 242/03 - (juris) besagt lediglich, dass die Verlegung von Natursteinplatten im Gegensatz zu der von Natursteinfliesen trotz des Titels der DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) nicht unter diese, sondern unter die DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten) fällt.
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