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   OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11   

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https://dejure.org/2012,47591
OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11 (https://dejure.org/2012,47591)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2012 - 2 U 118/11 (https://dejure.org/2012,47591)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2012 - 2 U 118/11 (https://dejure.org/2012,47591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Risikoausschlussklausel für die Interessenwahrnehmung bei Effektengeschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Redaktionsschlusses im Zusammenhang mit dem Erwerb von "Effekten" in der Rechtsschutzversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Redaktionsschlusses im Zusammenhang mit dem Erwerb von "Effekten" in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 6 U 198/11

    Freizeichnung des Rechtsschutzversicherers von der Gewährung von Rechtsschutz im

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung im Ergebnis der Auffassung der Oberlandesgerichte München (Urt. v. 22. September 2011 - 29 U 589/11, Anlage K 8, Bl. 312 ff. GA) sowie - hinsichtlich der zweiten Teilregelung - Frankfurt am Main (Urt. v. 17. Februar 2012 - 7 U 102/11, Anlage B 7, Bl. 343 ff. GA) an und widerspricht der vom Oberlandesgericht Stuttgart - hinsichtlich des ersten Teilregelung - vertretenen Auffassung (Urt. v. 26. April 2012 - 2 U 118/11, Anlage B 8, Bl. 356 ff. GA).

    Die bisher mit der Inhaltskontrolle vergleichbarer Risikoausschlussklauseln anderer Versicherungsgesellschaften befassten Oberlandesgerichte München (Urteil vom 22.09.2011, 29 U 589/11), Frankfurt am Main (Urteil vom 17.02.2012, 7 U 102/11) und Stuttgart (Urteil vom 26.04.2012, 2 U 118/11) haben voneinander abweichende Entscheidungen getroffen.

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