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   OLG Stuttgart, 26.10.2017 - 2 Ws 289/17   

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https://dejure.org/2017,42467
OLG Stuttgart, 26.10.2017 - 2 Ws 289/17 (https://dejure.org/2017,42467)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2017 - 2 Ws 289/17 (https://dejure.org/2017,42467)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws 289/17 (https://dejure.org/2017,42467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die auf einen anderen Rechtsweg verweisende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 310 Abs 2 StPO
    Rechtsweg bei polizeilichen Präventivmaßnahmen: Zulässigkeit der sofortigen und weiteren Beschwerde gegen die landgerichtliche Rechtswegverweisung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die auf einen anderen Rechtsweg verweisende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a Abs. 4 S. 3; StPO § 310 Abs. 2
    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die auf einen anderen Rechtsweg verweisende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1998 - 2 W 12/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2017 - 2 Ws 289/17
    Mit der Beschwerdeentscheidung hat das Landgericht, das in der Beurteilung der (fehlenden) Rechtswegzuständigkeit mit dem Amtsgericht übereinstimmt, die fällige Rechtswegverweisung nachgeholt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1999, 875).
  • OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene

    Im Übrigen ist ein Rechtsmittel als weitere Beschwerde immer dann unzulässig, wenn bereits zwei Rechtszüge vorangegangen sind, sich die vom Beschwerdegericht getroffene Entscheidung also mit demselben Verfahrensgegenstand befasst hat wie die Entscheidung des unteren Gerichts (so die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe zuletzt auch Beschlüsse vom 12.01.2015 - 1 Ws 103/14 und 23.01.2017 - 1 Ws 151/17; siehe ferner OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.1970 - 5 Ws 139/70, BeckRS 9998, 109463, NJW 1970, 2127; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 7, NStZ 2018, 239; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 3; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 3).
  • BGH, 25.11.2020 - StB 40/20

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den auf ein Ablehnungsgesuch ergehenden

    Es ist unbillig, den Angeschuldigten mit Kosten zu belasten, für deren Entstehung die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Beschlusses mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 12; BeckOK Kostenrecht/Dörndorfer, 31. Ed., § 21 GKG Rn. 1, 4; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 21 GKG Rn. 21 "Rechtsbehelfsbelehrung.
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