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   OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86   

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OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86 (https://dejure.org/1986,1972)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.1986 - 4 VAs 26/86 (https://dejure.org/1986,1972)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 4 VAs 26/86 (https://dejure.org/1986,1972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jugendstrafvollzug; Vollzugslockerungen; Ermessen der Vollzugsbehörde; Schwere der Schuld ; Erziehung des Gefangenen; Höherer Schulabschluß; Ausbildungsfreigang; Besuch eines Berufskollegs; Fernlehrgang im geschlossenen Vollzug

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 344
  • NStZ 1987, 430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83

    Vollzugslockerungen im Jugendstrafvollzug; Schuldschwere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Diese Parallelität der Ziele läßt es konsequent erscheinen, die für das Strafvollzugsrecht bei Erwachsenen in Bezug auf Vollzugslockerungen geltenden Überlegungen auf den Jugendstrafvollzug zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ 1984, 382 ).

    Dagegen finden die Strafzwecke der Sühne für begangenes Unrecht und des gerechten Schuldausgleichs, der auf der Schwere der Tatschuld beruht, auch im Jugendstrafrecht ihren Platz (OLG Frankfurt NStZ 1984, 382 ; Brunner, JGG 8. Aufl., § 91 Rdn. 7).

  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Allerdings ist innerhalb dieses Rahmens der Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG ) vorrangig zu berücksichtigen (BGH StV 1981, 405 ; StV 1982, 78 ; StV 1982, 173; StV 1982, 336; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81

    Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Allerdings ist innerhalb dieses Rahmens der Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG ) vorrangig zu berücksichtigen (BGH StV 1981, 405 ; StV 1982, 78 ; StV 1982, 173; StV 1982, 336; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448).
  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 562/81

    Begründung der Höhe einer Jugendstrafe - Konkurrenz von Sühnecharakter und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Allerdings ist innerhalb dieses Rahmens der Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG ) vorrangig zu berücksichtigen (BGH StV 1981, 405 ; StV 1982, 78 ; StV 1982, 173; StV 1982, 336; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Zwar hielten die meisten Justizministerien bereits im Jahre 1977 die bestehende Regelung des Jugendstrafvollzugs für unzureichend und waren der Auffassung, die zur Notwendigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung des Erwachsenenstrafvollzugs ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1 ff.) gelte auch für den Jugendstrafvollzug (vgl. Böhm NStZ 1984, 383).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    Diese Rechtsauffassung ist auch vom Bundesverfassungsgericht (NStZ 1983, 476 ) vertreten worden, das ausgeführt hat, es lasse sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinnzusammenhang des § 2 StVollzG - der das Vollzugsziel der Resozialisierung festschreibt - entnehmen, daß andere Gesichtspunkte, insbesondere der der Schuldschwere, bei einer zu treffenden Ermessensentscheidung nicht berücksichtigt werden dürften.
  • OLG Stuttgart, 25.05.1984 - 4 Ws 70/84

    Vollzugsbehörde; Gewährung von Vollzugslockerungen; Gerechte Schuldausgleich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
    aa) Für den Vollzug von Freiheitsstrafe bei Erwachsenen hat der Senat bereits entschieden, daß die Vollzugsbehörden bei der Ausübung ihres Ermessens hinsichtlich der Gewährung von Vollzugslockerungen die Gesichtspunkte des gerechten Schuldausgleichs, der Sühne und der Verteidigung der Rechtsordnung heranziehen dürfen (OLG Stuttgart NStZ 1984, 429 ; Justiz 1985, 406, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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