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   OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06   

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https://dejure.org/2006,40521
OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06 (https://dejure.org/2006,40521)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2006 - 1 Ws 17/06 (https://dejure.org/2006,40521)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 1 Ws 17/06 (https://dejure.org/2006,40521)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Daher stehen Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen Überprüfung offen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253 [BVerfG 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 382; OLG Celle NStZ-RR 2003, 177).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Die Verhaftung eines Angeklagten ist unverhältnismäßig, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass ein Angeklagter einer Terminsladung Folge leisten wird (BVerfGE 32, 87 [BVerfG 13.10.1971 - 2 BvR 233/71] ).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Zum anderen betrifft die Rechtsprechung, auf die sich die Beschwerdeführerin beruft, ohnehin nur das Revisionsverfahren und befindet sich bereits im Umbruch (vgl. BGH NStZ 2005, 281 [BGH 12.01.2005 - 2 StR 138/04] ).
  • BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00

    Verfassungswidriger Haftbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Das Gericht hat bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind, ferner im Auge zu behalten, dass sie den Abschluss des Verfahrens gewährleisten sollen ( BVerfG v. 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00 ).
  • OLG Celle, 21.02.2003 - 2 Ws 39/03

    Haftbefehl; Rechtsmitteleinlegung bei Haftanordnung; Erledigung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Daher stehen Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen Überprüfung offen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253 [BVerfG 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 382; OLG Celle NStZ-RR 2003, 177).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Daher stehen Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen Überprüfung offen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253 [BVerfG 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 382; OLG Celle NStZ-RR 2003, 177).
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Selbst wenn es auf die Sichtweise der Beschwerdeführerin ankäme, hätte sie angesichts der - allgemein bekannten - Möglichkeit von im Dezember auftretenden schwierigen Straßenverhältnissen, wie bereits das Landgericht angeführt hat, auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen oder zumindest einen hohen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" einkalkulieren müssen (vgl. auch BVerfG StV 1994, 113).
  • OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Schließlich verkennt der Senat nicht, dass zur Verkürzung der Haftzeit schon im Haftbefehl angeordnet werden kann, dass dieser erst eine bestimmte Zeit vor Beginn der Hauptverhandlung vollstreckt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 295, 296 [OLG Düsseldorf 03.10.1989 - 3 Ws 704/89] m. w. N.).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Januar 2006 - 1 Ws 17/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
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