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   OLG Zweibrücken, 02.04.2003 - 6 WF 162/02   

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https://dejure.org/2003,6894
OLG Zweibrücken, 02.04.2003 - 6 WF 162/02 (https://dejure.org/2003,6894)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.04.2003 - 6 WF 162/02 (https://dejure.org/2003,6894)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. April 2003 - 6 WF 162/02 (https://dejure.org/2003,6894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bezüglich der Kostengrundentscheidung über Gebühren und Auslagen in einer Sache der isolierten Familiengerichtsbarkeit

  • Judicialis

    KostO § 1; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2 1. Halbs.; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. n. F.; ; FGG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 94 Abs. 3 Satz 2
    Neufassung des § 94 Abs. 3 S. 2 2. Hs. KostO : Kostengrundentscheidung über Gebühren und Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08

    Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und

    Nachdem die Vorschrift Gebühren und Auslagen i. S. v. § 1 KostO erfasst, ist es Aufgabe des Richters, im Rahmen einer Kostengrundentscheidung darüber zu befinden, welcher der Beteiligten nach billigem - pflichtgemäßem - Ermessen in welchem Umfang diese zu tragen hat (OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 229; OLGR Düsseldorf 2003, 347; OLG Koblenz Rpfleger 2003, 693; OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 385; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 234).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 5 UF 102/04

    Familiensache: Ansatz der Auslagen gegen den Beschwerdeführer bei unbegründeter

    Die neuere Rechtsprechung, nach der in Kindessachen gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 Kostenordnung für Gerichtskosten einschließlich Auslagen nur derjenige haftet, den das Gericht dazu bestimmt (zur Neufassung der Vorschrift seit 1. Januar 2002), betrifft demzufolge durchweg Verfahren der ersten Instanz beim Familiengericht (OLG München, Beschluss vom 11. März 2005, Aktenzeichen 11 WF 665/05 - zitiert nach Juris - OLG München OLGR 2005, 308; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216; 6. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, FamRZ 2005, 229; OLG Koblenz FamRZ 2004, 391).
  • OLG Koblenz, 25.05.2009 - 13 WF 387/09

    Zulässigkeit des Kostenansatzes hinsichtlich der Verfahrenspflegervergütung

    Unter Kosten sind gemäß § 1 KostO Gebühren und Auslagen zu verstehen (vgl. OLG München, FamRZ 2005, 1582 ; OLG Koblenz, NJW 2003, 2032, 2032; Hartmann, aaO., § 94, Rz. 27; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2003 Az: 6 WF 162/02, recherchiert unter Beck online).
  • OLG Koblenz, 20.06.2003 - 9 WF 214/03

    Erforderlichkeit einer Kostengrundentscheidung in einem Umgangsverfahren

    Es ist also Aufgabe des Gerichts, im Rahmen einer Kostengrundentscheidung darüber zu befinden, welcher der Beteiligten nach billigem - pflichtgemäßem - Ermessen in welchem Umfang Gebühren und Auslagen zu tragen hat (vgl. ausführlich Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 02.04.2003 - 6 WF 162/02 - m.w.N.).
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