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   OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11   

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https://dejure.org/2011,39282
OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11 (https://dejure.org/2011,39282)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.03.2011 - 7 W 4/11 (https://dejure.org/2011,39282)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. März 2011 - 7 W 4/11 (https://dejure.org/2011,39282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 522 Abs 2 ZPO, Nr 3202 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV
    Kostenfestsetzung im Berufungsverfahren: Entstehen einer Terminsgebühr durch Vergleichsgespräche vor Terminierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Eine Terminsgebühr kann auch nach der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG _ hier in der Alternative der Mitwirkung des Rechtsanwaltes an einer außergerichtlichen, auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung _ nur in solchen Verfahren entstehen, die eine obligatorische mündliche Verhandlung voraussetzen (BGH NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2007, 2644 f.).

    Das ist beim Berufungsverfahren vor der Terminierung nach § 523 Abs. 1 ZPO nicht der Fall (BGH NJW 2007, 2644 f.).

    Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage verneint (BGH NJW 2007, 2644 f).

    Ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung ist _ zumal die Wahl der Vorgehensweise nicht im Ermessen des Berufungsgerichts steht (vgl. nur BGH NJW 2007, 2644 f.; OLG Celle NJW 2002, 2800) _ das Berufungsverfahren damit erst ab der Entscheidung des Berufungsgerichts, nicht nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren.

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Eine Terminsgebühr kann auch nach der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG _ hier in der Alternative der Mitwirkung des Rechtsanwaltes an einer außergerichtlichen, auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung _ nur in solchen Verfahren entstehen, die eine obligatorische mündliche Verhandlung voraussetzen (BGH NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2007, 2644 f.).

    Zur Begründung hat er ausgeführt, dass eine Terminsgebühr generell nur in Verfahren entstehen könne, für die eine mündliche Verhandlung grundsätzlich vorgeschrieben sei (ebenso BGH NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2008, 668).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Auch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem _ zeitlich allerdings 2 Wochen vor der Entscheidung des V. Zivilsenats liegenden und auf die hier gegebene Problematik nicht eingehenden _ Beschluss vom 27.02.2007 (XI ZB 38/05 = NJW 2007, 2858) eine auf außergerichtlichen Vergleichsgesprächen beruhende Terminsgebühr für das Berufungsverfahren zugesprochen.
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung ist _ zumal die Wahl der Vorgehensweise nicht im Ermessen des Berufungsgerichts steht (vgl. nur BGH NJW 2007, 2644 f.; OLG Celle NJW 2002, 2800) _ das Berufungsverfahren damit erst ab der Entscheidung des Berufungsgerichts, nicht nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren.
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen einer Terminsgebühr für eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Dem Tatbestand der vorinstanzlichen Entscheidung (OLG Karlsruhe NJOZ 2006, 3962 f.) ist zu entnehmen, dass die Berufung dort einen Monat nach Einlegung zurückgenommen worden war, sodass das Stadium der Terminierung nach § 523 Abs. 1 ZPO noch nicht erreicht gewesen sein kann.
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Zur Begründung hat er ausgeführt, dass eine Terminsgebühr generell nur in Verfahren entstehen könne, für die eine mündliche Verhandlung grundsätzlich vorgeschrieben sei (ebenso BGH NJW 2007, 1461, 1463; NJW 2008, 668).
  • OLG München, 29.10.2009 - 11 W 1953/09

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in der Berufungsinstanz bei telefonischer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667, 1668; OLG München, Beschluss v. 29.10.2009, 11 W 1953/09 = BeckRS 2009, 86510) sowie der Literatur (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O.; Hartung/Schons/Enders, RVG, Vorbem. 3 VV Rdnr. 59/60; vgl. auch die weiteren Nachweise bei OLG Dresden a.a.O. < dort unrichtig als _einhellige Ablehnung_ wiedergegeben>) nimmt hingegen das Entstehen einer Terminsgebühr durch außergerichtliche Vergleichsgespräche auch im Berufungsverfahren vor erfolgter Terminierung an.
  • OLG Dresden, 16.05.2008 - 3 W 409/08

    Erfallen der außergerichtlichen Terminsgebühr bei Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667, 1668; OLG München, Beschluss v. 29.10.2009, 11 W 1953/09 = BeckRS 2009, 86510) sowie der Literatur (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O.; Hartung/Schons/Enders, RVG, Vorbem. 3 VV Rdnr. 59/60; vgl. auch die weiteren Nachweise bei OLG Dresden a.a.O. < dort unrichtig als _einhellige Ablehnung_ wiedergegeben>) nimmt hingegen das Entstehen einer Terminsgebühr durch außergerichtliche Vergleichsgespräche auch im Berufungsverfahren vor erfolgter Terminierung an.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2008 - 9 WF 173/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Dem haben sich Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG JurBüro 2008, 473 f. ; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1089, 1090 ; weitere Nachweise bei Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, VV Vorb. 3 Rdnr. 92) und der Literatur (Bischof/Jungbauer/ Bräuer/Curkovic/Mathias/Usher, RVG, 3. Auflage, Vorbem. 3 VV Rdnr. 96d/e; Hartmann, KostG, 40. Auflage, VV 3104 Rdnr. 15/16) angeschlossen.
  • OLG Köln, 22.07.2010 - 7 U 2/10

    Feststellung und Auskunft nach dem BauFordSiG einer Bauarbeitsgemeinschaft gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11
    Gegen dieses ihm am 16.12.2009 zugestellte Urteil legte der Beklagte mit Schriftsatz vom 11.01.2010, beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingegangen am 12.01.2010, Berufung ein, die er mit Schriftsatz vom 23.03.2010 begründete (7 U 2/10 Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken).
  • KG, 07.05.2008 - 1 W 168/07

    Terminsgebühr bei anwaltlicher Besprechung nach Erlass einer einstweiligen

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