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   OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22   

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https://dejure.org/2023,5659
OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22 (https://dejure.org/2023,5659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22 (https://dejure.org/2023,5659)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. März 2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22 (https://dejure.org/2023,5659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Geldbuße, verkehrspsychologische Maßnahme

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 11.3.5 BKatV vom 20.04.2020, § 1 Abs 2 S 1 BKatV, § 3 Abs 1 BKatV, § 42 Abs 1 FeV, § 17 Abs 2 S 1 OWiG
    Reduzierung der Regelgeldbuße bei freiwilliger verkehrspsychologischer Maßnahme

  • beck-blog

    Verkehrspsychologische Maßnahme: Auch mit Geständnis bringt dies noch kein Absehen von Regelrechtsfolgen des BKat

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Reduzierung Regelgeldbuße im Bußgeldverfahren durch freiwillige verkehrspsychologische Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abweichen vom Regelsatz aufgrund freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Maßnahme; Reduzierung der Geldbuße bei Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund von Umständen über die gewöhnliche Fälle hinaus; Geständige Einlassung der Ordnungswidrigkeit bei Reduzierung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Teilnahme an verkehrspsychologischem Kurs - Reduzierung der Geldbuße?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kann eine freiwillige verkehrspsychologische Maßnahme eine Regelgeldbuße reduzieren?

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2442
  • NStZ-RR 2023, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 3 Ss OWi 1048/22

    Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Dieser dient der gleichmäßigen Behandlung sehr häufig vorkommender, wesentlich gleichgelagerter Sachverhalte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris Rn. 17; vgl. auch BR-Drucks. 140/89 S. 22 f.).

    Die darin enthaltenen Bußgeldbeträge sind Regelsätze (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV) und als solche Zumessungsrichtlinien, die im Rahmen des § 17 Abs. 3 OWiG Berücksichtigung zu finden haben (s. BGH, Beschluss vom 28.11.1991 - 4 StR 366/91, BGHSt 38, 125, 132; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris 17; jeweils mwN; KG, Beschluss vom 18.05.2015 - 3 Ws [B] 168/15, juris Rn. 8; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3115).

    Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht von ihm abgewichen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, juris Rn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31.05.2022 - 1 OWi 2 SsBs 89/21, juris Rn. 10; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3116).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Die darin enthaltenen Bußgeldbeträge sind Regelsätze (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV) und als solche Zumessungsrichtlinien, die im Rahmen des § 17 Abs. 3 OWiG Berücksichtigung zu finden haben (s. BGH, Beschluss vom 28.11.1991 - 4 StR 366/91, BGHSt 38, 125, 132; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris 17; jeweils mwN; KG, Beschluss vom 18.05.2015 - 3 Ws [B] 168/15, juris Rn. 8; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3115).
  • OLG Bamberg, 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17

    Absehen vom Fahrverbot wegen verkehrspsychologischer Schulung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Um zu einer Reduzierung der Regelgeldbuße zu führen, müssen vielmehr weitere Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen, hinzutreten, um diesen Umstand dergestalt aus den gewöhnlichen Fällen herauszuheben, dass ein Abweichen vom Regelsatz gerechtfertigt erscheint (vgl. insoweit zur Frage der Berücksichtigung einer solch freiwilligen Maßnahme bei der Prüfung des Absehens vom Regelfahrverbot Senat, Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 SsBs 5/17, juris; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08, juris Rn. 12 ff.; vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17, juris Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Bei der gleichwohl vorzunehmenden individuellen Zumessungsentscheidung ist zu prüfen, ob Milderungs- oder Erschwerungsgründe vorliegen, die ein Abweichen von den Regelsätzen rechtfertigen (KG, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss 13.10.2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2007, 166).
  • OLG Bamberg, 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Regelfahrverbot wegen freiwilliger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Um zu einer Reduzierung der Regelgeldbuße zu führen, müssen vielmehr weitere Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen, hinzutreten, um diesen Umstand dergestalt aus den gewöhnlichen Fällen herauszuheben, dass ein Abweichen vom Regelsatz gerechtfertigt erscheint (vgl. insoweit zur Frage der Berücksichtigung einer solch freiwilligen Maßnahme bei der Prüfung des Absehens vom Regelfahrverbot Senat, Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 SsBs 5/17, juris; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08, juris Rn. 12 ff.; vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17, juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18

    Bußgeldverfahren wegen Benutzens elektronischer Geräte im Straßenverkehr:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht von ihm abgewichen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, juris Rn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31.05.2022 - 1 OWi 2 SsBs 89/21, juris Rn. 10; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3116).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2017 - 1 OWi 2 SsBs 5/17

    Verhängung eines Fahrverbots trotz Teilnahme an einem Nachschulungskurs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Um zu einer Reduzierung der Regelgeldbuße zu führen, müssen vielmehr weitere Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen, hinzutreten, um diesen Umstand dergestalt aus den gewöhnlichen Fällen herauszuheben, dass ein Abweichen vom Regelsatz gerechtfertigt erscheint (vgl. insoweit zur Frage der Berücksichtigung einer solch freiwilligen Maßnahme bei der Prüfung des Absehens vom Regelfahrverbot Senat, Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 SsBs 5/17, juris; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08, juris Rn. 12 ff.; vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2022 - 1 OWi 2 SsBs 89/21

    Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Zumessung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Sind hingegen außergewöhnliche, besondere Umstände hinsichtlich der Tatausführung und der Person des Täters nicht gegeben, darf nicht von ihm abgewichen werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2018 - 1 Rb 25 Ss 1157/18, juris Rn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31.05.2022 - 1 OWi 2 SsBs 89/21, juris Rn. 10; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3116).
  • KG, 18.05.2015 - 3 Ws (B) 168/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Bemessung der Geldbuße

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22
    Die darin enthaltenen Bußgeldbeträge sind Regelsätze (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV) und als solche Zumessungsrichtlinien, die im Rahmen des § 17 Abs. 3 OWiG Berücksichtigung zu finden haben (s. BGH, Beschluss vom 28.11.1991 - 4 StR 366/91, BGHSt 38, 125, 132; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2022 - 3 Ss-OWi 1048/22, juris 17; jeweils mwN; KG, Beschluss vom 18.05.2015 - 3 Ws [B] 168/15, juris Rn. 8; Janiszewski, NJW 1989, 3113, 3115).
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